1. Ausgangslage
In der Beschlussvorlage Nr. 165/2019 hat der Stadtrat am 24.10.2019 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, erforderliche Untersuchung zur Auswahl eines geeigneten Standort des für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burg-Ortsfeuerwehr Burg durchzuführen. Die Verwaltung ist beauftragt worden, über den Fortgang der Untersuchungen und die Ergebnisse zu berichten.
Die Beschlussvorlage hat den aktuellen Zustand in der Funktionserfüllung des Gebäudes auf die Anforderungen der Freiwilligen Feuerwehr beschrieben.
Sie ist auf die zu Beginn des Jahres 2019 eingetretene Schadenslage der Schäden an der Betonüberdeckung der vorhandenen Bewehrung der Geschossdecke zwischen Keller und Fahrzeughalle und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensbeobachtung eingegangen. Weiterhin wurde beschrieben, mit welchen Maßnahmen die zukünftige statische Sicherheit der Geschossdecke abzusichern ist (Erstellung Sanierungskonzept für Geschossdecke).
Aus der Gesamtlage zwischen aktueller Schadensentwicklung und des Zustandes der Funktionserfüllung des Gebäudes hat der Bürgermeister den Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen aufgefordert, eine entsprechende Vorgehensweise zur Auswahl eines geeigneten Standortes zur Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu entwickeln.
Die für den neuen Standort zu berücksichtigenden Bedingungen sind in Kriterien (nicht abschließend) formuliert worden.
Die aktuelle Ausstattung mit Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Burg-Ortsfeuerwehr Burg und die zukünftig erforderlich werdende Fahrzeugausstattung ist im Zusammenhang mit der durchzuführenden Standortuntersuchung erfasst worden.
Die sich zukünftig entwickelnden Nutzflächen Ansprüche für das Feuerwehrgerätehaus (Raumbuch) sind nach Vorgaben der DIN 140292-1 dem Ist-Stand nach, der aktuell erkennbaren Bedarfsgröße nach sowie einem zusätzlichen Reserveumfang nach ermittelt worden. Für den Freiflächenbereich auf dem Grundstück des neuen Standortes sind ebenfalls Nutzungsansprüche formuliert worden.
Im Gesamtergebnis ergab sich ein Flächenanspruch an die Größe des Grundstückes für den neuen Standort in einem Umfang von ca. 4.500 m².
Die potentiell zu untersuchenden Standorte wurden einer Kriterienüberprüfung gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage 165/2019 unterzogen. Die Kriterien wurden nicht erweitert.
Für die weitere Bearbeitung der Thematik ist aufgrund der fachbereichsübergreifenden Sachverhalte eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg-Ortsfeuerwehr Burg eingerichtet worden.
2. Inhalt der
Beschlussfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird innerhalb der Gruppe der seitens der Verwaltung zur Überprüfung vorgeschlagenen Standorte eine Standortauswahl getroffen.
In einer gemeinsamen Besprechung am 07.01.2020 hat die gebildete fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Burg – Ortswehr Burg die Gruppe der vorgeschlagenen Standorte eine Einzelbewertung nach den Kriterien unterzogen.
Aufgrund der geringen Abstände der drei nach Kriterienvergabe bestbewerteten Standorte wurde das Kriterium „Hilfsfristen/Erreichbarkeit“ mit einer doppelten Bewertung versehen. Dieses begründet sich im Wesentlichen in der durch Gesetzesvorgabe geregelten notwendigen Einhaltung von Hilfsfristen. Somit ist sichergestellt, dass hinsichtlich dieser Gesetzesvorgabe im Alarmfall der nun bestbewertete Standort durch die Kameraden schnell erreichbar ist.
Es kann die Hinzuziehung eines auf die Planung von Feuerwehrgerätehäusern spezialisierten Ingenieurbüros im Rahmen eines Beratungsauftrages erforderlich werden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage stellt die Übersicht über die nach den entwickelten Kriterien zur Überprüfung bewerteten Standorte dar.
In den weiteren Arbeitsschritten wird nun der Kontakt zu den Eigentümern der Grundstücke am neuen Standort aufgenommen um eine offizielle Information zur aktuellen notwendigen Entwicklung des Standortes kundzutun. Im Weiteren werden die Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen für die ingenieurtechnische Aufgabe des Entwurfs des neuen Bauvorhabens vorbereitet. Das hierzu notwendig durchzuführende VgV-Verfahren wird seitens der Verwaltung weiter vorbereitet.
Die planungsrechtliche Entwicklung des Standortes erfolgt
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die inhaltliche Ausgestaltung
des Bebauungskonzeptes in einen Rechtsrahmen setzt und die baurechtliche sowie
sonstige rechtliche Sicherung des Standortes übernimmt.
Anlage:
Material
Standortbewertung
1. Der Stadtrat nimmt die in der beiliegenden Anlage vorgenommene Standortbewertung zur Kenntnis und bestätigt den seitens der Verwaltung herausgearbeiteten Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Burg – Ortswehr Burg im Bereich der Straßen „Conrad-Tack-Ring“, „Bürgermarkstraße“ und „Neuendorfer Straße“.
2. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der nächsten Schritte zur Vorbereitung der Projektrealisierung beauftragt.
3. Der Stadtrat ist über den Fortgang der Arbeiten zu informieren.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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