1. Ausgangslage

Mit der Beschlussvorlage 025/2016 hat der Stadtrat der Stadt Burg in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Verwaltung mit der Erarbeitung einer „Machbarkeitsstudie zur Variantenuntersuchung zur Verbesserung der Anwendung von Gewerbebetrieben des Industrie-und Gewerbegebietes Ost“ beauftragt.

Im Dezember 2018 wurden auf der Basis einer erarbeiteten Aufgabenstellung durch die Verwaltung leistungsfähige Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie aufgefordert. Die Auswertung der vorliegenden Angebote mündete in die Erörterung eines Vertragstextes. Im Mai 2019 wurde das Büro Planungsbüro Magdeburg Ingenieurgesellschaft mbH (pmi) mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie beauftragt.

Über mehrere Arbeitstreffen hinweg wurde in verschiedenen Ebenen die Bearbeitung des Projekts strukturiert und begonnen. Zu Beginn wurden verschiedene Varianten der Trassenführungen entwickelt und hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile bewertet.

Parallel zu der Planung der neuen Anbindung wurde die Baumaßnahme zur Qualitätsverbesserung der Verkehrsinfrastruktur „Lindenallee“ bautechnisch vorgedacht, funktionale Bauabschnitte eingerichtet und die damit verbundenen Maßnahmen erfasst und bewertet. Hierzu ist anzumerken, dass die vorgesehene Baumaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur unter abschnittsweiser Vollsperrung der Straße „Lindenallee“ erfolgen muss, damit verbunden sind umfangreiche Auswirkungen auf die Verkehrsführungen innerhalb des Industrie- und Gewerbeparkes Burg, da die gewerblich genutzten Grundstücke weiterhin erreichbar bleiben müssen.

Frühzeitige Abstimmungen sind mit dem Straßenbaulastträger der durch die Maßnahme berührten übergeordneten Straßen, dem Landesstraßenbaubetrieb Sachsen Anhalt, Regionalbereich Mitte, gesucht worden. Innerhalb dieser Abstimmungen wurde die Einordnung des städtischen Projekts zur zu erwartenden Baumaßnahme „B1n“ des Bundes sowie die Anbindungsmöglichkeiten an die übergeordneten Straßen „B246a“ und „L52“ besprochen.

Parallel wurde eine Verkehrserhebung unter Einbeziehung der im Industrie- und Gewerbepark ansässigen Unternehmen durchgeführt, hierzu wurde ein entsprechender Fragebogen vorbereitet und an die Unternehmen übergeben. Die Rückläufe wurden durch das Büro pmi ausgewertet. Festzustellen hierbei war, dass eine Rücklaufquote von 100 % erreicht werden konnte.

Im Weiteren wurde die Kontaktaufnahme zur Führung des Bundeswehrstandortes in Burg gesucht, da einige Varianten die Hauptzufahrt zum Bundeswehrstandort, die Thomas-Müntzer-Straße sowie auch die Straße, die als Notausfahrt zur L52 angelegt wurde, berühren und dort anschließen.

Durch das Planungsbüro pmi wurde auf der Grundlage der Vorentwürfe zu den einzelnen vier Varianten der Trassenführungen die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt und Stellungnahmen zu den Trassenvorschlägen abgefordert. Die eingehenden Stellungnahmen wurden ausgewertet und fanden entsprechende Berücksichtigung in der weiteren Arbeit.

Die durchgeführten Arbeiten und Abstimmungen wurden hinsichtlich ihrer Ergebnisse zusammengefasst und in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Wirtschafts-und Vergabeausschusses am 17.11.2019 in einem Zwischenbericht vorgestellt.

Innerhalb dieser Sitzung wurde die Variante 3 des damaligen Zwischenberichtes als prioritäre Variante beschlossen. Die Variante 3 beinhaltet die Ertüchtigung des Erlenweges und die östlich des Industrie- und Gewerbeparkes geführte Trasse einschließlich der Querung des Fliegergrabens und des Anschlusses der neuen Trasse an die Straße der Notausfahrt.

Weitergehende Überlegungen hinsichtlich der Auswirkungen der Variante 3 und der zu berücksichtigenden Bedingungen bezüglich der durch die beiden Ausschüsse bestätigten prioritären Variante ergaben die Notwendigkeit der Durchführung einer Prüfung einer Trassenalternative.

Diese Überlegungen führten zur Variante 4, welche in direkter Fortsetzung der Straße „Lindenallee“ eine westliche Trassenführung und Querung des Fliegergrabens beinhaltet.

Es werden durch diese Variante verschiedene Konfliktpunkte zu vorhandenen baulichen Situationen (bauliche Reste einer alten Kläranlage, Brandgräberplatz) vermieden.

Seitens der Verwaltung wurde am 07.02.2020 ein Abstimmungstermin mit dem für Landesentwicklung und Verkehr in Sachsen-Anhalt zuständigen Minister Herrn Thomas Webel unter Einbeziehung von Vertretern der Landesstraßenbauverwaltung zwecks der Abstimmung zum Projekt und der Erörterung von Vorschlägen der Stadt Burg zur technischen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz durchgeführt.

Um die in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 17.11.2019 getroffene Entscheidung zu korrigieren wurde seitens der Verwaltung die Beschlussvorlage 027/2020 für die Ratssitzung am 20.02.2020 erarbeitet und dem Gremium vorgelegt. Innerhalb dieser Beschlussvorlage werden die Gründe und Inhalte zur erneuten Überlegung hinsichtlich der Trassenführung und die mit der Auswahl der Variante 4 als prioritäre Variante verbundenen Vorteile umfassend beschrieben.

Zur Erörterung hinsichtlich einer möglichen Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ wurde sowohl mit den für die Bearbeitung des Fördermittelantrages zukünftig zuständigen Bearbeitern aus dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt als auch der Investitionsbank Sachsen-Anhalt jeweils ein separater Abstimmungs- und Erörterungstermin durchgeführt.

In Vorbereitung der Beratung des Stadtrates wurden die Auswirkungen des Bauprojektes zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur „Lindenallee“ präzisiert, im Vordergrund standen die Abstimmungen von Vorschlägen zur Sicherung der Erreichbarkeit von aufgrund der in Vollsperrung ausgeführten Bauarbeiten sich ergebenden abgekoppelten Straßenzügen. Seitens der Verwaltung wurden mit allen Unternehmen, die gegebenenfalls für die Einrichtung von provisorischen Gebietszufahrten (Baustraßen) infrage kommen würden, in Einzelgesprächsterminen diese Sachverhalte erörtert.

Der „Burger Industrie-und Gewerbeverein e.V.“ und weitere Unternehmen aus dem Industrie-und Gewerbepark wurde durch eine Veranstaltung im Kundencenter der Firma Ing. Holzbau Schnoor GmbH & Co. KG am 05.03.2020 zum aktuellen Stand der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie informiert.

2. Inhalt der Beschlussfassung

Die Beschlussfassung über die Machbarkeitsstudie beendet die inhaltliche Bearbeitung zur Vorschlagsformulierung und Grundsatzbestimmung für dieses Projekt. Beide Inhaltsteile, die neue Anbindung an das übergeordnete Straßennetz und die geplante Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Straße „Lindenallee“ werden in der beiliegenden Anlage umfassend beschrieben. Für die inhaltlichen Angaben und der entsprechenden Ausrichtung des zu erarbeitenden Fördermittelantrags bildet die seitens des Stadtrates verabschiedete Machbarkeitsstudie die Basis.

Gleichfalls stellt die durch Beschluss des Stadtrates verabschiedete Machbarkeitsstudie für das durchzuführende Vergabeverfahren für ingenieurtechnische Leistungen als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ gem. § 17 Abs. 1 Vergabeverordnung (VGV) ebenfalls die entsprechende Aufgabenstellung dar.

Für die Aufstellung des Baurecht schaffenden Bebauungsplanes ist die Machbarkeitsstudie ebenfalls ein Teil der Planungsgrundlage.

Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses ergeben sich aus der Summe der für die Umsetzung der Studie nach heutigen Erkenntnissen entstehenden Kostenumfänge der Arbeitsinhalte der Studie:

Somit ergibt sich ein Gesamtfinanzbedarf für die Umsetzung der beiden Inhalte in einem Umfang von 7.994620,68 € (Stand: Mai 2020).

Die Stadt Burg geht davon aus, dass die Angemessenheit der förderfähigen Kosten seitens der Fördermittelgeber bestätigt wird. Es wird von einer Fördermittelquote von 90 % der förderfähigen Kosten ausgegangen, diese förderfähigen Kosten ermitteln sich aus den Gesamtkosten (brutto) abzüglich der Grunderwerbskosten wie folgt:

Daher ergibt sich in der Gesamtsumme bei 90% -iger Förderung ein zu erwartender Fördermittelzuschuss in Höhe von 7.093.247,11 €.

Die finanziellen Auswirkungen dieses Beschlusses beziehen sich aktuell auf den Arbeitsstand der Machbarkeitsstudie.

Das Produktsachkonto ist im Haushalt bereits eingerichtet, die finanzielle Ausstattung ist bisher jedoch im für die Projektumsetzung erforderlichen Umfang noch nicht erfolgt. Dieses muss bei der weiteren mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hierzu sind im weiteren Verlauf der Planungsarbeiten auch die Ergebnisse der noch zu erarbeitenden ingenieurtechnischen Entwurfsplanungen erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe der zukünftigen Haushaltspläne.

Die weitere zeitliche Abwicklung der Projekte erfolgt entsprechend der nachstehenden Zeitplanung.

Nr.

Schritt

Zeitraum

1.

Verabschiedung Machbarkeitsstudie

II. Quartal 2020

2

VgV-Verfahren für die Vergabe der Ingenieurleistungen der beiden Teilprojekte

III. – IV. Quartal 2020

3.

Entwurfsplanung der Anbindung des IGP an das überregionale Straßennetz

I. Quartal 2021

4.

Antrag auf Fördermittel stellen

II. Quartal 2021

5.

Bearbeitung des Fördermittelantrages und baufachliche Prüfung, Fördermittelbescheid

III. + IV. Quartal 2021

6.

Genehmigungs-, Ausführungsplanung, LV Erstellung sowie Ausschreibung der Baumaßnahme

I. + II. Quartal 2022

7.

Baubeginn der Anbindung des IGP an das überregionale Straßennetz

III. Quartal 2022

8.

Bauende der Anbindung des IGP an das überregionale Straßennetz

II. Quartal 2023

9.

Baubeginn des Ausbaus / Qualitätsverbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Lindenallee

III. Quartal 2023

10.

Bauende des Ausbaus / Qualitätsverbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Lindenallee

III. Quartal 2024


Anlagen:

Anlage 1:                            Machbarkeitsstudie (Textteil)

Anlage 2.1 bis 2.4:           Übersichtslagepläne der ausgewählten Varianten

Anlage 2.5:                         Übersichtsplan  der Erschließungswirkung

Anlage 2.6:                         Regelquerschnitt

Anlage 2.7 bis 2.11:         Umleitungskonzept Ausbau Lindenallee BA 1 bis BA 5

Anlage 3.1:                         Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
                                               Belange zu den Varianten 1 bis 3

Anlage 3.2                          Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
                                               Belange zur Variante 4

Anlage 4:                            Zusammenfassung der Verkehrserhebung im IGP Burg


1. Der Stadtrat bestätigt die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie für das Projekt
„2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparkes Burg an das überregionale Straßennetz und Ausbau/Qualitätsverbesserung der Verkehrsinfrastruktur „Lindenallee“ einschl. Anbindung an die B246a“.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Förderantrages einschl. aller dafür erforderlichen Maßnahmen.

3. Der Stadtrat ist über den Fortgang der Arbeiten zu informieren.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                   8.209.793,26EUR

Land:         7.286.902,44EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                        1261 0130 120001

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich