Gesetzliche Grundlage
§ 10 Nr. 1 des Gesellschaftervertrages der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Nr. 12 KVG LSA
Begründung
Der Gesellschaftsvertrag der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH sieht einen aus acht Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor, von denen die Stadt Burg sechs Mitglieder benennt. Der Bürgermeister der Stadt Burg ist entsprechend § 131 KVG LSA gesetztes Mitglied im Aufsichtsrat. Die von der Stadt Burg weiterhin zu benennenden Personen müssen nicht Mitglied des Stadtrates oder Beschäftigte der Stadtverwaltung sein. Jede der fünf Fraktionen erhält einen Sitz im Aufsichtsrat.
Nach der Benennung der betreffenden Personen durch die Stadt Burg erfolgt die gesellschaftsrechtlich wirksame Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erst durch die Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH.
Der Stadtrat der Stadt Burg benennt folgende Stadträte für die Bestellung als Mitglied für den Aufsichtsrat der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH:
Aufsichtsratmitglied Fraktion
1. Dietmar Melcher SPD
2. Torsten Richters Freie Wähler Endert/JL-Burg
3. Dr. Hans Wolffgang Dr. Wolffgang/Erben
4. Barbara Bester Die Linke
5. Dr. Udo Vogt CDU/FDP/BFW
