Betreff
Benennung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Landesgarenschau Burg 2018 GmbH
Vorlage
148/2014
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlage

§ 10 Nr. 1 des Gesellschaftervertrages der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Nr. 12 KVG LSA

Begründung

Der Gesellschaftsvertrag der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH sieht einen aus acht Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vor, von denen die Stadt Burg sechs Mitglieder benennt. Der Bürgermeister der Stadt Burg ist entsprechend § 131 KVG LSA gesetztes Mitglied im Aufsichtsrat. Die von der Stadt Burg weiterhin zu benennenden Personen müssen nicht Mitglied des Stadtrates oder Beschäftigte der Stadtverwaltung sein. Jede der fünf Fraktionen erhält einen Sitz im Aufsichtsrat.

Nach der Benennung der betreffenden Personen durch die Stadt Burg erfolgt die gesellschaftsrechtlich wirksame Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erst durch die Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH.


Der Stadtrat der Stadt Burg benennt folgende Stadträte für die Bestellung als Mitglied für den Aufsichtsrat der Landesgartenschau Burg 2018 GmbH:

    Aufsichtsratmitglied                  Fraktion

1. Dietmar Melcher                                       SPD

2. Torsten Richters                                         Freie Wähler Endert/JL-Burg

3. Dr. Hans Wolffgang                   Dr. Wolffgang/Erben

4. Barbara Bester                                            Die Linke

5. Dr. Udo Vogt                                               CDU/FDP/BFW


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich