Betreff
Bekenntnis zum Mehrgenerationshaus als Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung
Vorlage
092/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH und das Soziokulturelle Zentrum mit dem Mehrgenerationshaus ist Bestandteil der kommunalen Planungen zum demogarfischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung. Gemeinsam wird Lebensqualität, Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt zwischen Generationen, Kulturen und Lebenslagen gefördert. Im Mittelpunkt steht im Sinne der Demografiestrategie der Bundesregierung die Stärkung der Gemeinschaft von z. B. Kranken und Gesunden, Wohlhabenden und weniger Wohlhabenden, Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Menschen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund. Eine Grundvoraussetzung hierfür sind die Begegnung, der Austausch und die Unterstützung von und zwischen Menschen verschiedener Hintergründe in ihrem Wohn- und Lebensumfeld. Um für die Menschen vor Ort im Mehrgenerationenhaus die Möglichkeit einer offenen und niedrigschwelligen Begegnung und Beteiligung zu schaffen, sollen die Mehrgenerationenhäuser durch eine räumliche Offenheit, z. B. mit einem „Offenen Treff“, und durch eine gelebte Willkommenskultur auf niedrigschwellige Art einladen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben fördert mit dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus den Zuwendungsempfänger mit bis zu 40.000,00 EUR (siehe 5. der Förderrichtlinie vom 27. Mai 2020 - Anlage) jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Hinzu kommt eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 EUR (siehe 7.1. der Förderrichtlinie), die vorrangig zu erbringen ist. Die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 EUR ist bereits im Zuschuss für die Personalkosten in Höhe von 100.000,00 EUR enthalten.

Der Fördermittelgeber benötigt einen gültigen Beschluss der Vertretungskörperschaft der Kommune als Bekenntnis zum Mehrgenerationshaus. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) gelten.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg bekennt sich zum Mehrgenerationshaus als Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          400.000 EUR

Land:                                         EUR

                                              10.000 EUR

                                                                       

Sonstige:                        320.000 EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2021

             10.000 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

             10.000 EUR

3661100000.531800                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich