Die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH und das
Soziokulturelle Zentrum mit dem Mehrgenerationshaus ist Bestandteil der
kommunalen Planungen zum demogarfischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung.
Gemeinsam wird Lebensqualität, Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt
zwischen Generationen, Kulturen und Lebenslagen gefördert. Im Mittelpunkt steht
im Sinne der Demografiestrategie der Bundesregierung die Stärkung der
Gemeinschaft von z. B. Kranken und Gesunden, Wohlhabenden und weniger
Wohlhabenden, Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Menschen mit
unterschiedlichem kulturellem Hintergrund. Eine Grundvoraussetzung hierfür sind
die Begegnung, der Austausch und die Unterstützung von und zwischen Menschen
verschiedener Hintergründe in ihrem Wohn- und Lebensumfeld. Um für die Menschen
vor Ort im Mehrgenerationenhaus die Möglichkeit einer offenen und
niedrigschwelligen Begegnung und Beteiligung zu schaffen, sollen die
Mehrgenerationenhäuser durch eine räumliche Offenheit, z. B. mit einem
„Offenen Treff“, und durch eine gelebte Willkommenskultur auf niedrigschwellige
Art einladen.
Das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben fördert mit dem Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus den Zuwendungsempfänger mit bis zu 40.000,00 EUR
(siehe 5. der Förderrichtlinie vom 27. Mai 2020 - Anlage) jährlich als nicht
rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Hinzu kommt eine
jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 EUR (siehe 7.1.
der Förderrichtlinie), die vorrangig zu erbringen ist. Die kommunale
Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 EUR ist bereits im Zuschuss für die
Personalkosten in Höhe von 100.000,00 EUR enthalten.
Der Fördermittelgeber benötigt einen gültigen
Beschluss der Vertretungskörperschaft der Kommune als Bekenntnis zum
Mehrgenerationshaus. Der Beschluss gilt für die gesamte Programmlaufzeit
(01.01.2021 bis 31.12.2028) gelten.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg bekennt sich zum Mehrgenerationshaus als Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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400.000
EUR |
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Land: EUR |
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10.000
EUR |
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Sonstige: 320.000 EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2021 |
10.000
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
10.000
EUR |
3661100000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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