Betreff
2. Änderung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg,Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen - Friedhofssatzung - vom 22 . September 2011
Vorlage
135/2014/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Wortlaut in § 11 Abs. 6 im Wortlaut wie folgt ändern: „ Der Ablauf der Ruhefrist wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen.“ Hierbei handelt es sich um eine klarstellende Regelung.

 § 11 wird um einen Abs. 8 wie folgt erweitert:“ Aufgrund des Freiwerdens einer Grabstätte durch  Ausgrabung oder Umbettung bzw. der Aufgabe der Nutzung der Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten entsteht kein Anspruch des Nutzungsberechtigten auf finanzielle Entschädigung der bereits gezahlten Gebühr.“ Diese Regelung stellt klar, dass keine Erstattung der Gebühr bei vorzeitiger Beendigung der  Nutzung gegeben ist. Damit bleibt die Planungssicherheit für die Gebührenkalkulation gewährleistet.

Des Weiteren wird § 16 Abs. 2 Buchstabe a) um eine Regelung erweitert, mit welcher für Partnerbäume zusätzlich 4 Urnenflächen zur Verfügung gestellt werden. In § 16 Abs. 2 Buchstabe a) wird weiterhin durch die Aufnahme des Begriffes „Lebenspartner“ klargestellt, dass neben Ehegatten auch Lebenspartner eine solche Baumgrabstätte nutzen dürfen. Mit der Regelung in § 16 Abs. 2 Buchstabe b) werden an den Gemeinschaftsbäumen zukünftig bis zu 16 Urnenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei wird sich die Anzahl immer auf die Größe des Kronentraufbereiches beziehen.

Mit den geänderten Regelungen in § 20 Abs. 5 und 6 werden die Größen der Ansichtsflächen für Grabsteine geändert.

In § 23 werden die Richtlinien des Bundesverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerwerkes (BIV) für Grabmale durch die Richtline – TA Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) ersetzt.

§ 24 wird um einen Abs. 4 und einen Abs. 5 erweitert.


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen und der Feierhalle Detershagen – Friedhofssatzung – vom 22. September 2011.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

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  nicht erforderlich