Der Wortlaut in § 11 Abs. 6 im Wortlaut wie folgt ändern: „ Der Ablauf der Ruhefrist wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen.“ Hierbei handelt es sich um eine klarstellende Regelung.
§ 11 wird um einen Abs. 8 wie folgt erweitert:“ Aufgrund des Freiwerdens einer Grabstätte durch Ausgrabung oder Umbettung bzw. der Aufgabe der Nutzung der Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten entsteht kein Anspruch des Nutzungsberechtigten auf finanzielle Entschädigung der bereits gezahlten Gebühr.“ Diese Regelung stellt klar, dass keine Erstattung der Gebühr bei vorzeitiger Beendigung der Nutzung gegeben ist. Damit bleibt die Planungssicherheit für die Gebührenkalkulation gewährleistet.
Des Weiteren wird § 16 Abs. 2 Buchstabe a) um eine Regelung erweitert, mit welcher für Partnerbäume zusätzlich 4 Urnenflächen zur Verfügung gestellt werden. In § 16 Abs. 2 Buchstabe a) wird weiterhin durch die Aufnahme des Begriffes „Lebenspartner“ klargestellt, dass neben Ehegatten auch Lebenspartner eine solche Baumgrabstätte nutzen dürfen. Mit der Regelung in § 16 Abs. 2 Buchstabe b) werden an den Gemeinschaftsbäumen zukünftig bis zu 16 Urnenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei wird sich die Anzahl immer auf die Größe des Kronentraufbereiches beziehen.
Mit den geänderten Regelungen in § 20 Abs. 5 und 6 werden die Größen der Ansichtsflächen für Grabsteine geändert.
In § 23 werden die Richtlinien des Bundesverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerwerkes (BIV) für Grabmale durch die Richtline – TA Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) ersetzt.
§ 24 wird um einen Abs. 4 und einen Abs. 5 erweitert.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes Burg- Ost, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen und der Feierhalle Detershagen – Friedhofssatzung – vom 22. September 2011.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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nicht erforderlich |
