hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
1. Sachstand und inhaltliche Beschreibung
Die inhaltliche Zweckbestimmung der
Planung soll auf die Schaffung einer sonstigen Sonderbaufläche gerichtet sein.
In Burg existiert bislang noch kein ausreichend großer, zentraler Platz, der
den Bedürfnissen der verschiedenen touristischen Zielgruppen gerecht wird. So gibt es zwar
vereinzelt Parkplätze und Möglichkeiten Fahrräder abzustellen, jedoch keine
umfassende Lösung. Insbesondere die Stellflächen für Reisebusse sind begrenzt,
Reisemobilisten können bislang nur auf den Campingplätzen oder in geringem Maße
im privaten Bereich außerhalb von Burg übernachten.
Für eine positive Entwicklung des Wirtschaftsfaktors
Tourismus ist es erforderlich, die touristischen infrastrukturellen
Voraussetzungen zu schaffen. Der „Deutsche Städtetag“ weist in seinen
„Positionspaper zum Städtetourismus“ darauf hin, dass innenstadtnahe
Busparkplätze mit Grundver-/Entsorgung sowie Park- und Stellplätze für
Wohnmobile bereitzuhalten sind. Das Vorhalten von Radstationen und
dazugehörigen Serviceeinrichtungen zeigt eine ausgeprägte Gästeorientierung. Da
vor allem der Städtetourismus zukünftig in der Stadt Burg gestärkt werden soll,
spielt die Bedürfniserfüllung von Busgruppen, Radfahrern und Wohnmobilisten
eine prägnante Rolle. (Quelle: Machbarkeitsstudie Stadt Burg zur Entwicklung
einer touristischen Infrastruktur; September 2014).
Unter der Fragestellung „Wie kann
es gelingen, den Elbe-Radweg an den Zentralort anzubinden und damit an die
historischen Angebote des Städtetourismus für den Elberadwanderer interessant
zu machen?“ soll als ein Baustein der ehemalige Messeplatz in der Niegripper
Chaussee als PKW-Parkplatz und Caravan-Stellplatz für Tagestouristen und
Radfahrstation einschließlich entsprechender Serviceeinheiten sowie
Auflade-Station für E-Bikes entwickelt werden. Anfahrenden Busreiseunternehmen
sollen ausreichende Stellplätze in stadtzentraler Lage angeboten werden. Es ist
zu prüfen, wie viel Stellplätze errichtet werden können, welcher Bedarf in den
einzelnen Kategorien besteht. Komplettiert wird die aufgewertete
Begrüßungssituation am westlichen Stadteingang mit einer öffentlichen
Toilettenanlage.
Die für die Überarbeitung der
planerischen Ziele erforderliche teilräumliche Änderung des Bebauungsplanes Nr.
29 „Westring, Bahnhofsstraße, Niegripper Chaussee einschl. Brückenbauwerk“ ist
in dieses Verfahren mit eingebunden.
Der geplante räumliche
Geltungsbereich ergibt sich aus der Größe der einbezogenen Flurstücke mit einer
Fläche von ca. 13.000 m² (siehe Anlage).
Die derzeitige Darstellung einer
gewerblichen Baufläche i.S. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO im Flächennutzungsplan wird
nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens und Rechtskraft des Bebauungsplanes
durch die Darstellung einer Sonderbaufläche i.S. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
ersetzt.
2. Erläuterung zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem vorliegenden Beschluss wird
das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes eröffnet.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr.
97 befindet sich im klassischen Innenbereich der Stadt Burg. Aus diesem Grund
kann ein Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, bei
dem der Umweltbericht entbehrlich ist. Die zu erarbeitende Planung in Form des
Entwurfes und der zugehörigen Begründung wird nach erfolgter Vorstellung im
Bau- und Umweltausschuss in die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB gegeben. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange frühzeitig beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die
eingehenden Behördenstellungnahmen und die Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Verwaltung gewertet und dem
Vorhabenträger zugeleitet, damit dieser den Entwurf des Bebauungsplanes
überarbeiten kann. Anschließend wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
vorbereitet.
3. Weitere
Verfahrensweise
Die Verwaltung wird einen
Vorentwurf des Bebauungsplanes einschl. der zugehörigen Begründung erstellen.
Nach der Erörterung des Vorentwurfes im Bau- und Umweltausschuss sowie im
LAGA-Ausschuss wird dieser im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit durch
Auslegung veröffentlicht und den beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben.
Die inhaltliche Ausgestaltung der
Flächengestaltung soll im Rahmen eines durch die Stadt Burg in Auftrag zu
gebendes ingenieurtechnisches Projekt erfolgen, welches als Grundlage für die
räumliche Anordnung und Funktionszuweisung für den Bebauungsplaninhalt dienen
soll. Die zu erwartende Befestigung der Fläche (für den Busparkplatzbereich)
soll nach Möglichkeit so hergestellt werden, dass die Nachnutzung durch die Art
und Weise der Flächenbefestigung nicht erschwert wird.
1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich der Flurstücke 10049, 10048 und 10045 (teilweise) in der Flur 29 in der Gemarkung Burg wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Zielstellung des Bebauungsplanes ist die
Schaffung einer Genehmigungsgrundlage zur Einrichtung einer
Infrastrukturfläche. Innerhalb dieser Infrastrukturfläche sollen vorrangig
Parkplätze für Pkw, Reisebusse, und Wohnmobilstellplätze (Caravanstellplätze),
WC-Anlagen sowie abschließbare Fahrradabstellboxen errichtet und betrieben
werden. Entsprechende Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für die
Wohnmobilstellplätze (Caravanstellplätze), sollen ebenfalls gesichert werden.
Zu diesem Zweck wird ein sonstiges Sondergebiet i.S. des § 11 Abs. 1 BauNVO mit
der Zweckbestimmung „Pkw- und Reisebusparkplatz, Wohnmobilstellplätze
(Caravanstellplätze), einschl. der dafür erforderlichen Infrastruktur“ festgesetzt
werden. Eine nähere Ausgestaltung der Zulässigkeiten von baulichen Anlagen
erfolgt in den textlichen Festsetzungen.
3. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll nach den Regeln des § 13a Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geführt werden.
4. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung über den Zeitraum von 2 Wochen durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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