Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Industrie- und Gewerbepark Burg - 2. Bauabschnitt"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (2. Abwägungsbeschluss)
Vorlage
003/2015
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2007 die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark – 2. Bauabschnitt“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau vom 17. Juli 2007, 11. Jahrgang, Nr. 35 ortsüblich bekanntgemacht. Die inhaltliche Erweiterung des durchzuführenden  Änderungsverfahrens wurde in der Sitzung des Stadtrates am 16. September 2010 beschlossen. Der daraufhin erarbeitete Vorentwurf der Planung lag zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung i. S. des § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3. Januar 2011 bis zum 17. Januar 2011 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Diese öffentliche Auslegung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 14. Jahrgang Nr. 58 am 21. Dezember 2010 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“ wurde am 9. Juni 2011 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, umweltrelevante Stellungnahmen sowie das Schalltechnisches Gutachten des Bebauungsplanes Nr. 13 lagen in der Zeit vom 30. Juni 2011 bis zum 1. August 2011 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es wurden keine Hinweise seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 1. Juli 2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2011/123 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wurde mitgeteilt. Der Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung wurde vom Stadtrat der Stadt Burg am 15. Dezember 2011 gefasst.

Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages konnte nicht erreicht werden, zwischenzeitlich (per Mail vom 28. März 2014) teilte das sich ursprünglich mit Erweiterungsabsichten tragende Unternehmen mit, dass aufgrund der aktuellen Marktentwicklung im Zulieferbereich für solaraffine Unternehmen sich die geplante Erweiterungsabsicht auf absehbare Zeit hin nicht realisieren lässt. Somit ist die räumliche Erweiterung des Plangebietes in östliche Richtung nicht mehr erforderlich.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 den Satzungsbeschluss vom 15. Dezember 2011 aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, einen neuen Entwurf zu erstellen.

Der 2. Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht lagen in der Zeit vom 30. Oktober 2014 bis zum 2. Dezember 2014 erneut öffentlich aus. Die von der Änderung betroffenen Behörden wurden am 27. Oktober 2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.

Es ergeben sich redaktionelle Änderungen für den Satzungsentwurf.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


1.       Über die während des Beteiligungsverfahrens zum 2. Planentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.       Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.       Der 2. Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich