hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (2. Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger Stand
des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am
12. Juli 2007 die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark – 2. Bauabschnitt“
beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und
Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“ wurde am 9. Juni 2011 vom Stadtrat der
Stadt Burg gefasst. Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht, umweltrelevante Stellungnahmen sowie das Schalltechnisches
Gutachten des Bebauungsplanes Nr. 13 lagen in der Zeit vom 30. Juni 2011 bis
zum 1. August 2011 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Es wurden
keine Hinweise seitens der Öffentlichkeit eingebracht. Parallel dazu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben der Stadt Burg vom 1. Juli 2011 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung
geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 2011/123 zur Entscheidung vorgelegt.
Das Ergebnis der Abwägung wurde mitgeteilt. Der Beschluss über den
Bebauungsplan als Satzung wurde vom Stadtrat der Stadt Burg am 15. Dezember
2011 gefasst.
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages konnte
nicht erreicht werden, zwischenzeitlich (per Mail vom 28. März 2014) teilte das
sich ursprünglich mit Erweiterungsabsichten tragende Unternehmen mit, dass aufgrund
der aktuellen Marktentwicklung im Zulieferbereich für solaraffine Unternehmen
sich die geplante Erweiterungsabsicht auf absehbare Zeit hin nicht realisieren
lässt. Somit ist die räumliche Erweiterung des Plangebietes in östliche
Richtung nicht mehr erforderlich.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am
22. Mai 2014 den Satzungsbeschluss vom 15. Dezember 2011 aufgehoben und
die Verwaltung beauftragt, einen neuen Entwurf zu erstellen.
Der 2.
Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht
lagen in der Zeit vom 30. Oktober 2014 bis zum 2. Dezember 2014 erneut
öffentlich aus. Die von der Änderung betroffenen Behörden wurden am 27. Oktober
2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen
Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage
dargestellt.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen.
Es
ergeben sich redaktionelle Änderungen für den Satzungsentwurf.
3.
Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet.
Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den
Satzungsbeschluss vorbereiten.
1.
Über
die während des Beteiligungsverfahrens zum 2. Planentwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 „Industrie- und Gewerbepark Burg – 2. Bauabschnitt“
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der
erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2.
Das
Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3.
Der 2.
Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung
anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 vorzubereiten.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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