Betreff
Grundsatzbeschluss über die Bildung eines Stadtseniorenbeirats
Vorlage
006/2015
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 79 Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann die Kommune für bestimmte Aufgabenbereiche Beiräte bilden.

Auf Initiative der Kreisseniorenvertretung Jerichower Land und einzelner Initiatoren aus dem Kreis der Burger Senioren soll in der Stadt Burg ein Stadtseniorenbeirat gebildet werden. Dieser Stadtseniorenbeirat soll zukünftig als ratsexterne Beratungseinrichtung fungieren und hierbei die Interessen der Senioren der Stadt Burg bei der politischen Meinungs- und Willensbildung wahrnehmen. Mit der Gruppe der Senioren sind die älteren Menschen im Rentenalter oder Ruhestand gemeint, die durch den Stadtseniorenbeirat als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und dieser Zielgruppe vertreten werden. Auf Grund der Regelungen des KVG LSA sind dem Stadtseniorenbeirat besondere Rechte nicht einzuräumen (etwa Rederechte in Ausschüssen und im Stadtrat zu Beschlussvorlagen, Vorlagepflichten von B-Plänen oder Planungen zu Straßenbaumaßnahmen etc.), da diese den gewählten Vertretern der Einwohnerschaft im Stadtrat und in den Ortschaftsräten vorbehalten sind. Daher hat der künftige Stadtseniorenbeirat eine auf die reine Interessenwahrnahme der Senioren beschränkte Bedeutung, wobei durch seine Bildung und die Möglichkeit der rechtsunverbindlichen Mitwirkung eine „politische“ Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Seniorenvertreter ausgedrückt wird.

Der Stadtseniorenbeirat soll sich durch die in ihm ehrenamtlich tätigen Senioren im Wesentlichen selbst organisieren. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass auf Grund seiner Bildung kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Sollte der Stadtrat den o.a. Grundsatzbeschluss fassen, ist folgender weiterer Verfahrens-gang vorgesehen:

  1. Konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt und der Regionalpresse unter Aufforderung der Teilnahme der Senioren der Stadt in der Stadthalle – dort Vorstellung eines zusammen mit den Initiatoren erarbeiteten Entwurfs einer Satzung und Bestimmung der Vertreter im Beirat durch Abstimmung über eine Vorschlagsliste
  2. Beschlussfassung des Stadtrates über den Satzungsentwurf und Bestätigung der benannten Vertreter nach Vorberatung in den mit der Beschlussvorlage befassten Gremien.


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Bildung eines Stadtseniorenbeirats.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                               EUR

Land:                       EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                  EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich