hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss vom 6. November
2014 hat der Stadtrat der Stadt Burg das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen eingeleitet.
Bereits 1997/98 wurde für die
Ortschaft Reesen (damals der Verwaltungsgemeinschaft Möckern zugehörig) eine
Klarstellungssatzung mit Abrundung erarbeitet und beschlossen.
Eine 1. Änderung dieser Satzung
wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Die Klarstellungssatzung wurde zwar vom
damaligen Regierungspräsidium genehmigt, jedoch wurde die Satzung niemals
ausgefertigt. Der zugehörige Plan trägt keine Verfahrensvermerke, sodass eine Rechtskraft
nie erlangt wurde. Somit ist auch die im Jahr 2000 beschlossene 1. Änderung
nicht rechtskräftigt.
Innerhalb der Ortslage Reesen gibt es Flächen, die eine
Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich machen. Die Festsetzungen von
Ergänzungsflächen dient somit dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten
Innenbereichs zum Außenbereich an einigen Stellen geringfügig zu erweitern, um
dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und geringfügig Bauland zur
Verfügung zu stellen.
2. Erläuterungen
zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung gem. §
34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird
gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach
ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die Satzungsfassung und die
dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt,
eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen
und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
- Der als Anlage beiliegende Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ergänzungssatzung der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom Januar 2015 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen,
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung zu versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.