Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Ortschaft Reesen/Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
013/2015
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss vom 6. November 2014 hat der Stadtrat der Stadt Burg das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen eingeleitet.

Bereits 1997/98 wurde für die Ortschaft Reesen (damals der Verwaltungsgemeinschaft Möckern zugehörig) eine Klarstellungssatzung mit Abrundung erarbeitet und beschlossen.

Eine 1. Änderung dieser Satzung wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Die Klarstellungssatzung wurde zwar vom damaligen Regierungspräsidium genehmigt, jedoch wurde die Satzung niemals ausgefertigt. Der zugehörige Plan trägt keine Verfahrensvermerke, sodass eine Rechtskraft nie erlangt wurde. Somit ist auch die im Jahr 2000 beschlossene 1. Änderung nicht rechtskräftigt.

Innerhalb der Ortslage Reesen gibt es Flächen, die eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich machen. Die Festsetzungen von Ergänzungsflächen dient somit dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich an einigen Stellen geringfügig zu erweitern, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und geringfügig Bauland zur Verfügung zu stellen.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Satzungsfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

  


  1. Der als Anlage beiliegende Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ergänzungssatzung der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom Januar 2015 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt:

a)      die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen,

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung zu versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.