Betreff
Bedingungen zur Veräußerung der Stadthalle Burg
Vorlage
025/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Burg hat im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2014 auch das Haushaltssicherungskonzept beraten.

Eine Maßnahme mit lfd. Nr. 16 ist die Neuausrichtung der Stadthalle.

Neben der neuen Ausrichtung der Stadthalle mit dem Ziel der Senkung des Defizites durch die Entwicklung eines intelligenten Bewirtschaftungssystems, der Kündigung des Caterers, der Neukalkulation der Gebührenordnung sowie der Eingliederung der Burg-Information hat der Stadtrat auch die Prüfung der Veräußerung beschlossen. Um hier dem kulturellen Auftrag für die Stadt Burg gerecht zu werden sollen Bedingungen formuliert und vom Stadtrat beschlossen werden, die in einer Ausschreibung münden.


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt folgende Bedingungen zur Veräußerung der Stadthalle der Stadt Burg:

1.            Verkauf mindestens zum Buchwert (ges. 1.782.176,74 €),

2.            Zweckbindung wie bisher als kulturelle Einrichtung der Stadt,

3.            Übernahme bestehender, nicht oder nicht fristgerecht kündbarer Verträge    (Veranstaltungen, Reinigung, etc.),

4.            Abstimmung des Veranstaltungsrahmens mit der Stadt (ausgewogene Mischung),

5.            Einflussnahme auf Kostengestaltung (Entgeltordnung),

6.            bezüglich des Veranstaltungsplan mit der Stadt Burg ins Benehmen setzen - evtl.         festgesetzte Anzahl von vorrangigen Terminen mit eigenem Caterer (Stadtrat, LAGA,   Neujahrsempfang, etc.),

7.            keine Mitveräußerung des privatrechtlichen Parkplatzes (Baulast für Parkplatz),

8.            Betriebskostenzuschuss als Ausgleich für Bedingungen,

9.            Rückfallklausel an die Stadt im Falle einer Insolvenz,

10.          Einmietung der „Burg-Information“ (Tourismus-Information) auf einer Teilfläche vom                Restaurant (ca. 45 m²),

11.          bei Weiterverkauf des Objektes Bedingungsfortführung und Weiterverkauf nur mit   Zustimmung der Stadt.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr. 0

HH-Jahr:

         3.000,00 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                     11180.9999.543100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich