Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2014 das Haushaltssicherungskonzept beraten. Als eine Maßnahme ist unter der lfd. Nr. 16 die Neuausrichtung der Stadthalle aufgenommen worden.
Danach soll für den Fall, dass die Stadthalle auch künftig kommunal betrieben wird, ein intelligentes Bewirtschaftungskonzept mit dem Ziel der Senkung des Defizites erarbeitet werden.
Ein erster Schritt, den sinkenden Veranstaltungszahlen entgegen zu wirken, beinhaltete die Kündigung des Pachtvertrages mit der Ratswaage Catering GmbH.
Da die seit dem 1. Januar 2015 verfügbaren Räumlichkeiten des Restaurants, der Küche sowie der damit verbunden Neben- und Kellerräume ebenfalls zur Miete angeboten werden sollen und künftige Mieter die gastronomische Versorgung eigenständig organisieren, war es notwendig, die vorhandene Nutzungsordnung entsprechend anzupassen und neu zu fassen.
Weiterhin wurde eine Regelung aufgenommen, die es der Stadt Burg ermöglicht, die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu vergeben. Dies dient dem Zweck inhaltsgleiche Veranstaltungen gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
Zudem wurden die Verpflichtungen der Veranstalter und Mieter um die Abführung der Beiträge zur Künstlersozialkasse ergänzt und das im gesamten Objekt bestehende Rauchverbot aufgenommen.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Nutzungsordnung für die Stadthalle Burg 2015.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon
Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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