Der KKJR JL e.V. reichte am 27.03.2015 einen Antrag auf Sach- und Betriebskostenzuschuss sowie Personalkostenzuschuss für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit in Burg“ für das Jahr 2015 in Höhe von 3.500,00 Euro ein. Ohne die beantragte Förderung kann das Projekt in der dargestellten Form nicht aufrechterhalten werden. Die Gewährung weiterer Förderungen durch Dritte ist davon abhängig, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Weiterführung der Aufgabe „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ u.a. mit dem im Antrag dargestellten Projekt liegt vollständig im Interesse der Stadt Burg und ihrer Bürger. Durch die Situation auf dem Sportplatz Fläming (Auszug aus baulichen Gründen Anfang Januar 2015 und vorübergehender Einzug im Rathaus bis eine neue Räumlichkeit endgültig gefunden ist) wurde dem Kreis-Kinder- und Jugendring JL e.V. bereits Anfang des Jahres 2015 die Auszahlung des Zuschusses zugesichert, um eventuelle Kosten, die mit dem Umzug entstehen bzw. entstanden sind, zu kompensieren. Die Bewilligung erfolgte mit Bescheid vom 15.04.2015. Die bewilligte Summe wird zu je 2 Raten a´1.750,00 Euro im April 2015 und Juli 2015 ausgezahlt. Eine Bewilligung des Zuschusses des Landkreises Jerichower Land erfolgte mit Bescheid vom 08.04.2015 auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 26.03.2015.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 34.590,00 Euro
Eigenmittel: 1.190,00 Euro
Zuschuss Landkreis: 28.100,00 Euro
Stadt Burg unbare Leistung:
(anteilige Betriebskosten lt. Vertrag): 1.800,00 Euro
beantragter Zuschuss Stadt; 3.500,00 Euro
HH-Ansatz 2015: 8.500,00 Euro (Ansatz in PSK 36200.9999.531810)
bereits verfügt 2015: 0,00 Euro
beantragter Zuschuss
2015: 3.500,00 Euro
verfügbare Mittel 2015: 5.000,00 Euro
Rehbaum
Bürgermeister
Anlagen:
Antrag auf Zuschuss für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Burg im Jahr 2015 - Kreis-Kinder-und Jugendring JL e.V.
Der Stadtverwaltung
Burg wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag des Kreis-Kinder- und
Jugendringes JL e.V. auf Zuschuss für das Projekt „Offene Kinder- und
Jugendarbeit im Jahr 2015 in Höhe von 3.500,00,00 Euro auf der Grundlage der
Richtlinie zur Förderung des Sports, der Jugendarbeit, der Städtepartnerschaft,
Frauen- und Mädchenarbeit, von Kunst und Kultur und von Wohlfahrts- und Sozialarbeit
in der Stadt Burg in der Fassung der 2. Änderung vom 17.12.2009 zu entsprechen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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3.500,00EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
EUR |
36200.9999.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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