Die Verkehrswacht JL e.V. reichte am 5. November 2014 einen Antrag auf Zuschuss für das Projekt „Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen“ für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 in Höhe von 4.310,00 Euro ein. Ohne die beantragte Förderung kann das Projekt in der dargestellten Form nicht aufrechterhalten werden. Die Gewährung weiterer Förderungen durch Dritte ist davon abhängig, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Die Weiterführung der Aufgabe „Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen“ u.a. mit dem im Antrag dargestellten Projekt liegt vollständig im Interesse der Stadt Burg und ihrer Bürger. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltliche der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Burg im Jahr 2015 durch die Kommunalaufsicht. Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns ermöglicht es dem Verein, dass Ausgaben, die für die Maßnahme entstehen, im Falle der Förderung als zuwendungsfähig berücksichtigt werden können.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 125.360,00 Euro
Mitgliedsbeiträge 1.200,00 Euro
Bußgelder Amtsgericht: 1.000,00 Euro
Zuwendungen Dritter/Spenden 17.800,00 Euro
Werbung an Fahrzeugen: 200,00 Euro
Mittel über Bundesprojekte: 32.600,00 Euro
Einnahmen Verkehrserziehung: 9.200,00 Euro
Zuwendung Bund: 40.000,00 Euro
Sonstige Einnahmen: 5.700,00 Euro
Zuschuss Landkreis: 13.350,00 Euro
beantragter Zuschuss Stadt; 4.310,00 Euro
HH-Ansatz 2015: 8.500,00 Euro (Ansatz in 36200.9999.531810)
bereits verfügt 2015: 3.500,00 Euro
beantragter Zuschuss
2015: 4.310,00 Euro
verfügbare Mittel 2015: 690,00 Euro
Rehbaum
Bürgermeister
Anlagen:
Antrag auf Zuschuss
für das Projekt „Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt
Burg für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2015 – Verkehrswacht JL e.V.
Der Stadtverwaltung
Burg wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag der Verkehrswacht JL
e.V. auf Zuschuss für das Projekt „Verkehrserziehung von Kindern und
Jugendlichen“ für den Zeitraum vom 01.01. – 21.12.2015 in Höhe von 4.310,00
Euro auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sports, der
Jugendarbeit, der Städtepartnerschaft, Frauen- und Mädchenarbeit, von Kunst und
Kultur und von Wohlfahrts- und Sozialarbeit in der Stadt Burg in der Fassung
der 2. Änderung vom 17.12.2009 zu entsprechen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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4.310,00EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
EUR |
36200.9999.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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