Das Jugendwerk Rolandmühle g GmbH reichte am 09.04.2015 einen Antrag auf Zuschuss für die Fête de la Musique in Burg vom 19.06. – 21.06.2015 ein. Die Veranstaltung hat sich bereits zur Tradition entwickelt und ist aus der Kulturlandschaft Burg nicht mehr weg zu denken. Ohne die beantragte Förderung kann das Projekt in der dargestellten Form nicht aufrechterhalten werden. Die Gewährung weiterer Förderungen durch Dritte ist davon abhängig, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Die Weiterführung des Projektes liegt vollständig im Interesse der Stadt Burg und ihrer Bürger. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltliche der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Burg im Jahr 2015 durch die Kommunalaufsicht. Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns ermöglicht es dem Verein, dass Ausgaben, die für die Maßnahme entstehen, im Falle der Förderung als zuwendungsfähig berücksichtigt werden können.
Rehbaum
Bürgermeister
Anlagen:
Antrag auf Zuschuss
für die Fête de la Musique in Burg vom 19.06. – 21.06.2015 – Jugendwerk
Rolandmühle g GmbH
Der Stadtverwaltung
Burg wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag der Jugendwerk
Rolandmühle g GmbH auf Zuschuss für das Projekt Fête de la Musique in Burg vom
19.06. – 21.06.2015 in Höhe von 2.000,00 Euro auf der Grundlage der Richtlinie
zur Förderung des Sports, der Jugendarbeit, der Städtepartnerschaft, Frauen-
und Mädchenarbeit, von Kunst und Kultur und von Wohlfahrts- und Sozialarbeit in
der Stadt Burg in der Fassung der 2. Änderung vom 17.12.2009 zu entsprechen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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2.000,00EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
EUR |
28100.9999.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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