Gemäß § 49 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. § 7a Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Burg können in den beratenden Ausschuss widerruflich sechs sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme berufen werden. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Fraktionen. Die Berechnung zur Verteilung der Vorschläge erfolgte gem. 47 Abs. 1 KVG LSA.
Bisher wurden auf Vorschlag der Fraktionen vier sachkundige Einwohner berufen.
Die Fraktion AFD/FWG Endert teilte mit Schreiben vom 22.6.2020 mit, dass sie Herrn Wernicke für den auf die Fraktion entfallenden Sitz benennt.
Anlagen: keine
Der Stadtrat der Stadt Burg beruft Herrn Denis Wernicke als
sachkundigen Einwohner für den beratenden Umweltausschuss. Die Berufung erfolgt
auf jederzeitigen Widerruf.