Die Stadt Burg hält auf dem Burger Ostfriedhof räumlich abgegrenzte
Nutzflächen zur Bewirtschaftung einer Ruhegemeinschaft durch Dienstleister
gegen Gebühr zur Verfügung.
Diese ist eine ansprechend gestaltete Fläche, auf der Nutzungsrechte für Urnenreihengrabstätten
sowie Urnenwahlgrabstätten (Partnergrab)durch einen Dienstleister für jeweils
25 Jahre vergeben werden.
Aufgrund der hohen Resonanz auf dem Burger Ostfriedhof streben derzeit
die Ortschaften Niegripp und Reesen
die Umsetzung einer Ruhegemeinschaft auf den Friedhöfen an.
Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses zur Beschlussvorlage
wird ein Bewerbungsverfahren zur Vergabe eines Nutzungsrechtes zur Einrichtung
einer Ruhegemeinschaft angestrebt.
Auf dieser Grundlage
wird der § 17a in der Friedhofssatzung erweitert.
Anlagen Anlage
1: 1. Änderung der Satzung
Anlage
2: Lesefassung
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes der Stadt Burg, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen – Friedhofssatzung – vom 01. Oktober 2020
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |