Betreff
1. Änderung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes der Stadt Burg, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen - Friedhofssatzung - v om 24. Oktober 2019
Vorlage
110/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg hält auf dem Burger Ostfriedhof räumlich abgegrenzte Nutzflächen zur Bewirtschaftung einer Ruhegemeinschaft durch Dienstleister gegen Gebühr zur Verfügung.

Diese ist eine ansprechend gestaltete Fläche, auf der Nutzungsrechte für Urnenreihengrabstätten sowie Urnenwahlgrabstätten (Partnergrab)durch einen Dienstleister für jeweils 25 Jahre vergeben werden.

Aufgrund der hohen Resonanz auf dem Burger Ostfriedhof streben derzeit die Ortschaften Niegripp und Reesen die Umsetzung einer Ruhegemeinschaft auf den Friedhöfen an.

Unter der Voraussetzung eines positiven Ergebnisses zur Beschlussvorlage wird ein Bewerbungsverfahren zur Vergabe eines Nutzungsrechtes zur Einrichtung einer Ruhegemeinschaft angestrebt.

Auf dieser Grundlage wird der § 17a in der Friedhofssatzung erweitert.


Anlagen                                                                                             Anlage 1: 1. Änderung der Satzung

                                                                                                              Anlage 2:     Lesefassung


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes der Stadt Burg, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen – Friedhofssatzung – vom 01. Oktober 2020


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich