hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September
2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener
Triftweg“ in der Ortschaft Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs.
3 BauGB beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
29. Mai 2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Für den Standort wurden bereits drei
vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Diese sollen nunmehr
zusammengeführt werden. Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne und der
damit verbundenen neuen Strukturierung der am Standort Reesen befindlichen
Gewerbeflächen soll eine durch geschlossene bauliche Anlagen und einen
Gehölzstreifen geprägte Abgrenzung der Betriebsflächen der Neumann-Gruppe
gegenüber der Ortschaft Reesen geschaffen werden.
Folgende
planungsrechtliche Grundlagen, für die Realisierung des Vorhabens, sollen
außerdem geschaffen werden:
·
die
Errichtung einer zweiten Halle zur Vorbehandlung von Rohschlacke,
·
die
Schaffung eines neuen Lagerplatzes zur Annahme der Rohschlacke,
·
die
Verlagerung und Verkleinerung des Erdstofflagers
sowie
·
die
Anpflanzung einer Baum-Strauchhecke am Westrand des Plangebiets.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 110 Gewerbestandort „Am
Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen fortgeführt. Der Entwurf wird
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die
Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: August 2020)
Anlage 2 –
Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: August 2020)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom August 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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