hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2019
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der
Parchauer Chaussee beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 7. Juli 2020 bis zum 22. Juli 2020 zu jedermanns
Einsicht frühzeitig öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt
Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 29. Juni 2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Im Rahmen der vorgenannten
Beteiligung wurde durch den Landkreis Jerichower Land, Sachgebiet
Immissionsschutz-/ Altlasten die Erstellung einer schalltechnischen Prognose
gefordert. Diese wird durch den Investor in Auftrag gegeben und findet nach
Vorlage im weiteren Planverfahren Berücksichtigung.
Weiterhin wird durch den Landkreis
Jerichower Land darauf hingewiesen, dass eine Änderung des
Flächennutzungsplanes notwendig ist. Für das notwendige Verfahren ist ein
gesonderter Beschluss zu erarbeiten.
Der
Vorhabenträger beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich auf dem
Flurstück 10170 in der Flur 11 der Gemarkung Burg folgende Vorhaben durch
Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung eines
„Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO zu realisieren:
·
die Errichtung einer Wohnanlage mit
altersgerechten Wohneinheiten und Wohngruppen einschließlich eines
Gartenbereiches und einer zu rekonstruierenden vorhandenen Scheune als
Begegnungsraum,
·
es soll ermöglicht werden, im Sinne
einer Hobbytierhaltung, gemeinsam mit eigenen oder Haustieren des Wohnprojektes
zu leben.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 112
Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee fortgeführt. Der Entwurf wird
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die
Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: Aug. 2020)
Anlage 1.2 –
Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: Aug. 2020)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee wird in der Fassung vom August 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
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ja |
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x |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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