Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
116/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 7. Juli 2020 bis zum 22. Juli 2020 zu jedermanns Einsicht frühzeitig öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 29. Juni 2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Im Rahmen der vorgenannten Beteiligung wurde durch den Landkreis Jerichower Land, Sachgebiet Immissionsschutz-/ Altlasten die Erstellung einer schalltechnischen Prognose gefordert. Diese wird durch den Investor in Auftrag gegeben und findet nach Vorlage im weiteren Planverfahren Berücksichtigung.

Weiterhin wird durch den Landkreis Jerichower Land darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Für das notwendige Verfahren ist ein gesonderter Beschluss zu erarbeiten.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich auf dem Flurstück 10170 in der Flur 11 der Gemarkung Burg folgende Vorhaben durch Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ nach § 4 BauNVO zu realisieren:

·         die Errichtung einer Wohnanlage mit altersgerechten Wohneinheiten und Wohngruppen einschließlich eines Gartenbereiches und einer zu rekonstruierenden vorhandenen Scheune als Begegnungsraum,

·         es soll ermöglicht werden, im Sinne einer Hobbytierhaltung, gemeinsam mit eigenen oder Haustieren des Wohnprojektes zu leben.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: Aug. 2020)

Anlage 1.2 – Begründung einschl. Umweltbericht (Stand: Aug. 2020)


1.         Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ an der Parchauer Chaussee wird in der Fassung vom August 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

2.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt

a)      die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich