Betreff
Städtebauförderung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Projekt "Spielen am Wege"
Vorlage
124/2020
Art
Beschlussvorlage

Eines der wesentlichsten Ziele des Städtebauförderprogrammes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ist die Aktivierung und Attraktivitätssteigerung der innerstädtischen Quartiere, insbesondere der Haupteinkaufsbereiche.

Die Problemlage des Einzelhandels in der Schartauer Straße ist vielschichtig. Nur ganz wenige Elemente sind durch die Kommune beeinflussbar. Diese verkürzen sich auf Handlungsansätze im öffentlichen Raum, die die Bereiche für alle Bevölkerungsgruppen attraktiver machen und somit die Aufenthaltsqualität und Aufenthaltsdauer erhöhen. Ein (sehr) kleiner Baustein ist das Projekt „Spielen am Wege“.

Ziel des Projektes „Spielen am Wege“ ist es, die Innenstadt für Familien attraktiver zu machen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Die Familien- und Kinderfreundliche Stadt wird oft zitiert und gefordert, sie bedarf jedoch gegenseitiges Verständnis der Nutzergruppen und in Teilen auch die Abgabe von Raumansprüchen an andere Gruppen.

Mit der angehängten Konzeption (Anlage 1) sollen Spielgelegenheiten für Situationen geschaffen werden, in denen Kinder und Familien gemeinsame Aktivitäten durchführen: beim Einkauf, Bummeln und Spazierengehen. Dabei geht es nicht um den „einen“ besonderen Spielplatz sondern um kleine punktuelle Spielangebote im Stadtraum. Detailliertere Informationen zur konzeptionellen Aufstellung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Für das Projekt steht in 2020 ein Budget von 35.000 € zweckgebunden zur Verfügung. Die Mittel sind aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und setzen sich jeweils zu einem Drittel aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt zusammen.

Konzeptionell sind an drei Standorten Angebote in Varianten platziert, die in Anlage 2 zu entscheiden sind. Die Angebote sind, in ihrer Raum in Anspruch nehmenden Dimension, orientiert an den vorhandenen Nutzungsansprüchen durch Stadtfeste und Märkte. Sie gliedern sich bestmöglich ein. Dennoch soll mit Blick auf mögliche konkurrierende Raumansprüche an dieser Stelle darauf hingewiesen sein, dass die Spielangebote 365 Tage zur Verfügung stehen und nicht nur an den Stichtagen einzelner Veranstaltungen.

Selbstverständlich ist das Angebot von Ausstattung im öffentlichen Raum immer mit Unterhaltungs- und Reparaturkosten verbunden. Dies muss die Stadt aus eigenen Mitteln finanzieren.

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Anlagen „Spielen am Wege“ – Warum Spielen in der Burger Innenstadt


  1. Die in der Anlage 1 dieses Beschlusses dargestellte Grundidee des Projektes „Spielen am Wege“ wird durch die Ausschüsse bestätigt.
  2. Die Variantenvorschläge der Verwaltung in Anlage 2 werden bestätigt.
  3. Die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung soll eingeleitet werden.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                  35.000EUR

Land:                 11.666,00EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:        11.666,00EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

  35.000EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                0EUR

5112018201                                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich