Als befriedeter Bezirk werden nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz
(BJagdG) Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt,
dass Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen. Insbesondere im Innenstadtbereich der Stadt
Burg als befriedeter Bezirk kommt es immer häufiger zu Vorfällen mit Wildtieren
oder zu Schäden, die durch diese verursacht werden. Gemäß § 6 Satz 2 BJagdG i.
V. m. § 8 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG) kann in befriedeten
Bezirken eine beschränkte Jagdausübung gestattet werden. Mit der Berufung eines
Stadtjägers soll eine klare Zuständigkeitsregelung bezüglich der Jagdausübung
in befriedeten Bezirken der Stadt Burg
getroffen werden.
Einer beschränkten Jagdausübung im befriedeten Bezirk wird unter der
Voraussetzung stattgegeben, dass die Person einen gültigen Jagdschein sowie
einen aktuellen Schießnachweis (Waffenbesitzkarte) vorweist, jagdpachtfähig ist
und über jagdliche Erfahrungen in der stadtnahen Jagd verfügt.
Herr Marco Klapper erfüllt die persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen für die Berufung zum Stadtjäger. Die Zustimmung des Landkreises
Jerichower Land sowie des Polizeireviers Jerichower Land liegt jeweils vor.
Der Stadtjäger wird ehrenamtlich tätig und erhält eine Aufwandsentschädigung
gemäß Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Burg.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Berufung von Herrn Marco Klapper zum ehrenamtlichen Stadtjäger.
Die Berufung als Stadtjäger erfolgt:
1. zur fallbezogenen Einzelbejagung in innerstädtischen Bereichen bei Bedarf
2. zur Ermittlung der Wilddichte und Wildschaden (in Verbindung mit Wildschadenschätzern)
3. zur Unterstützung von Polizei und Feuerwehr nach Wildunfällen und zur Gefahrenabwehr.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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1.200,00EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |