Betreff
Berufung eines Stadtjägers
Vorlage
130/2020
Art
Beschlussvorlage

Als befriedeter Bezirk werden nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt, dass Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen. Insbesondere im Innenstadtbereich der Stadt Burg als befriedeter Bezirk kommt es immer häufiger zu Vorfällen mit Wildtieren oder zu Schäden, die durch diese verursacht werden. Gemäß § 6 Satz 2 BJagdG i. V. m. § 8 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG) kann in befriedeten Bezirken eine beschränkte Jagdausübung gestattet werden. Mit der Berufung eines Stadtjägers soll eine klare Zuständigkeitsregelung bezüglich der Jagdausübung in befriedeten Bezirken der  Stadt Burg getroffen werden.

Einer beschränkten Jagdausübung im befriedeten Bezirk wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die Person einen gültigen Jagdschein sowie einen aktuellen Schießnachweis (Waffenbesitzkarte) vorweist, jagdpachtfähig ist und über jagdliche Erfahrungen in der stadtnahen Jagd verfügt.

Herr Marco Klapper erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Stadtjäger. Die Zustimmung des Landkreises Jerichower Land sowie des Polizeireviers Jerichower Land liegt jeweils vor.

Der Stadtjäger wird ehrenamtlich tätig und erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Burg.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Berufung von Herrn Marco Klapper zum ehrenamtlichen Stadtjäger.

Die Berufung als Stadtjäger erfolgt:

1.    zur fallbezogenen Einzelbejagung in innerstädtischen Bereichen bei Bedarf

2.    zur Ermittlung der Wilddichte und Wildschaden (in Verbindung mit Wildschadenschätzern)

3.    zur Unterstützung von Polizei und Feuerwehr nach Wildunfällen und zur Gefahrenabwehr.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                               1.200,00EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich