Betreff
Benennung der Straße im Bebauungsplangebiet "Niegripper See II - Niegripper Seite" in der Stadt Burg, OT Niegripp
Vorlage
133/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Benennung der neu zu errichtenden Straße im Bebauungsplangebiet „Niegripper See II- Niegripper Seite“ ist aufgrund der vorhandenen örtlichen Situation notwendig.

Die Nutzung vorhandener Straßennamen ist durch die abgeschlossene Lage des Bebauungsplangebietes nicht sinnvoll. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich eine Hausnummerierung in den vorhandenen Straßen nicht problemlos fortsetzen lässt.

Die Benennung der Straße „Zum Seeblick“ erfolgt auf Vorschlag des Investors. Nach Prüfung des Vorschlags ist festzustellen, dass eine gleichlautende Straßenbezeichnung in der Stadt Burg nicht vorhanden ist.

Rechtsgrundlagen:

-       Kommunalverfassungsgesetz LSA § 45 Abs. 3 Ziff. 1

-       Satzung über die Benennung von Straßen und das Anbringen von

Straßennamensschildern der Stadt Burg vom 10.12.2002

-       Straßenverzeichnisverordnung LSA § 3

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan

Anlage 2 – Übersichtskarte

 


Der Stadtrat beschließt die Straßenbenennung der neu zu errichtenden Straße im Bebauungsplangebiet „Niegripper See II- Niegripper Seite“ mit der Straßenbezeichnung

„Zum Seeblick“.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich