Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 111 "Am Conrad-Tack-Ring"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
136/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Conrad-Tack-Ring“ vom 12. September 2019 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.

Folgende Ziele werden mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:

§  Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf- Feuerwehr“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB,

§  Errichtung von baulichen Anlagen, die der Feuerwehr und der Sicherung des Brandschutzes dienen und dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind. Hierzu zählen neben der Fahrzeughalle mit Geräteräumen auch Sozialräume, Schulungs- und Seminarräume, Umkleideräume und Duschen sowie Stellplätze,

§  Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Plangebietes.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss wird die Satzungsfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Planentwurf (Stand: September 2020)

Anlage 2 – Begründung (Stand: September 2020)


1.       Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Conrad-Tack-Ring“ wird in der Fassung vom September 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.       Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.       Der Bebauungsplan wird nach den Regeln des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt:
   a)            die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
                   Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen;
   b)           die öffentliche Auslegung durchzuführen;
   c)            die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und                    aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und                       dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich