hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand
des Verfahrens
Mit
dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Am
Conrad-Tack-Ring“ vom 12. September 2019 wurde das Aufstellungsverfahren
eröffnet.
Folgende
Ziele werden mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplanes verfolgt:
§ Ausweisung einer
„Fläche für den Gemeinbedarf- Feuerwehr“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB,
§ Errichtung von
baulichen Anlagen, die der Feuerwehr und der Sicherung des Brandschutzes dienen
und dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind. Hierzu zählen neben
der Fahrzeughalle mit Geräteräumen auch Sozialräume, Schulungs- und
Seminarräume, Umkleideräume und Duschen sowie Stellplätze,
§ Sicherung der
verkehrlichen Erschließung des Plangebietes.
2. Erläuterungen zum
Inhalt der Beschlussfassung
Mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren fortgeführt. Der
Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss wird die Satzungsfassung und die
dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt,
eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: September 2020)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: September 2020)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 111 „Am Conrad-Tack-Ring“ wird in der Fassung vom September 2020 als Entwurf beschlossen und zur
Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
3. Der Bebauungsplan wird nach den Regeln des §
13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die
ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB zu veranlassen;
b) die
öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der
betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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