hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ beschlossen. Die
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan wird hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 12.
Juli 2019 bis zum 13. August 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen,
die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde
im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juli 2019, 23. Jahrgang,
Nr. 25 ortsüblich bekanntgemacht.
Folgende
Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
·
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der
Basis solarer Strahlungsenergie“ gem. § 11 Absatz 2 BauNVO zum Zwecke der
planerischen Sicherung
·
der Realisierung und des Betriebs einer Freiflächenphotovoltaikanlage
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen
·
zur Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2020 den
Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Durchführung der Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats die Möglichkeit zur
Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dazu lagen der Planentwurf, die
dazugehörige Begründung (Stand: November 2019) einschließlich Umweltbericht
(Stand: November 2019) Weiterhin lagen eine Biotoptypenkartierung, eine
spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung, das Baugrundgutachten sowie umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange in
der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 21. April 2020 zu jedermanns Einsichtnahme
öffentlich in der Stadtverwaltung Burg aus.
Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich mit Bekanntmachung
im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau“ 24. Jahrgang, Nr. 10 vom 6. März 2020
hingewiesen.
Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligenden
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind mit Schreiben der
Stadt Burg vom 24. März 2020 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme
bis zum 27. April 2020 aufgefordert worden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung
geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
Die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens wurden in die Planung eingearbeitet. Die
Abwägungsergebnisse sind mitzuteilen.
Die Verwaltung hat den
Vorhabenträger aufgefordert, das von ihm beauftragte Planungsbüro anzuweisen
die Ergebnisse der Abwägung in die Planungsdokumente einzuarbeiten. Diese
Einarbeitung ist abgeschlossen und die Verwaltung hat die Übernahme der
Ergebnisse der Abwägung in der Planung überprüft, somit wird das Verfahren zur
erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Eine Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt nur im Umfang der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach Durchführung
der Abwägung zu einer Veränderung/Ergänzung der Planung geführt haben.
Des Weiteren wird bestimmt, eine
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer von 2 Wochen vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach
Durchführung der Abwägung zu einer Änderung/Ergänzung der Planung geführt
haben, sind zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 BauGB aufzufordern. Hierbei
wird die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist und
dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit
einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat erneut zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Abwägungsanlage
Anlage 1 –
Bebauungsplan 2. Entwurf (Stand: August 2020)
Anlage 2 – Vorhaben-
und Erschließungsplan 2. Entwurf (Stand: August 2020)
Anlage 3 –
Begründung (Stand: August 2020)
Anlage 4 –
Maßnahmeblatt 01 Feldhecke
Anlage 5 – Maßnahmeblatt
02 Zauneidechsen
Anlage 6 –
Umweltbericht (Stand: August 2020)
Anlage 7 –
Biotoptypenkartierung
Anlage 8 – Spezielle
Artenschutzrechtliche Prüfung
1. Der Stadtrat entscheidet über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 für den Bereich "Solarpark Burg-Blumenthal" in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4. Der Stadtrat beschließt, den entsprechend dem Ergebnis der Abwägung überarbeiteten 2. Planentwurf einschl. der zugehörigen Dokumente einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zuzuführen und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen zu verkürzen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB), weiterhin können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten abgegeben werden (§ 4a .Abs. 3 Satz 2 BauGB).
5. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) nach Vorlage des entsprechend dem Ergebnis der Abwägung geänderten Planentwurfs die ortsübliche Bekanntmachung über die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung zu veranlassen;
b) die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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