Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 "Solarpark Burg-Blumenthal" in der Stadt Burg
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
139/2020
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „Solarpark Burg-Blumenthal“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 12. Juli 2019 bis zum 13. August 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juli 2019, 23. Jahrgang, Nr. 25 ortsüblich bekanntgemacht.

Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:

·         Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gem. § 11 Absatz 2 BauNVO zum Zwecke der planerischen Sicherung

·         der Realisierung und des Betriebs einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen

·         zur Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2020 den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Dazu lagen der Planentwurf, die dazugehörige Begründung (Stand: November 2019) einschließlich Umweltbericht (Stand: November 2019) Weiterhin lagen eine Biotoptypenkartierung, eine spezielle Artenschutzrechtliche Untersuchung, das Baugrundgutachten sowie umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 16. März 2020 bis zum 21. April 2020 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich in der Stadtverwaltung Burg aus.

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich mit Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 24. Jahrgang, Nr. 10 vom 6. März 2020 hingewiesen.

Die im Rahmen dieses Planverfahrens gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind mit Schreiben der Stadt Burg vom 24. März 2020 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27. April 2020 aufgefordert worden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in die Planung eingearbeitet. Die Abwägungsergebnisse sind mitzuteilen.

Die Verwaltung hat den Vorhabenträger aufgefordert, das von ihm beauftragte Planungsbüro anzuweisen die Ergebnisse der Abwägung in die Planungsdokumente einzuarbeiten. Diese Einarbeitung ist abgeschlossen und die Verwaltung hat die Übernahme der Ergebnisse der Abwägung in der Planung überprüft, somit wird das Verfahren zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

3. Weitere Verfahrensweise

Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt nur im Umfang der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach Durchführung der Abwägung zu einer Veränderung/Ergänzung der Planung geführt haben.

Des Weiteren wird bestimmt, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Stellungnahmen nach Durchführung der Abwägung zu einer Änderung/Ergänzung der Planung geführt haben, sind zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 BauGB aufzufordern. Hierbei wird die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat erneut zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Abwägungsanlage

Anlage 1 – Bebauungsplan 2. Entwurf (Stand: August 2020)

Anlage 2 – Vorhaben- und Erschließungsplan 2. Entwurf (Stand: August 2020)

Anlage 3 – Begründung (Stand: August 2020)

Anlage 4 – Maßnahmeblatt 01 Feldhecke

Anlage 5 – Maßnahmeblatt 02 Zauneidechsen

Anlage 6 – Umweltbericht (Stand: August 2020)

Anlage 7 – Biotoptypenkartierung

Anlage 8 – Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung


1.         Der Stadtrat entscheidet über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 für den Bereich "Solarpark Burg-Blumenthal" in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.         Der Stadtrat beschließt, den entsprechend dem Ergebnis der Abwägung überarbeiteten 2. Planentwurf einschl. der zugehörigen Dokumente einer erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zuzuführen und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf 2 Wochen zu verkürzen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB), weiterhin können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten abgegeben werden (§ 4a .Abs. 3 Satz 2 BauGB).

5.         Die Verwaltung wird beauftragt:

a)  nach Vorlage des entsprechend dem Ergebnis der Abwägung geänderten Planentwurfs die ortsübliche Bekanntmachung über die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung zu veranlassen;

b)  die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen;

c)   die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich