Dem Grunde nach sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern einem ermäßigten Steuersatz von 7% zu unterwerfen.
Bisher war es nach der Auffassung der Finanzverwaltung ausreichend, dass
die verabreichten Heilbäder ihrer Art nach allgemeinen Heilzwecken dienen.
Mit dem BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014 und unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 12. Mai 2005 ( V R 54/02, BStBl. 2007 S. 283) wird von diesem Grundsatz abgewichen. Demnach ist der ermäßigte Steuersatz nur noch auf solche Heilbäder anwendungsfähig, die nach der Heilmittel-Richtlinie und dem Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V verordnungsfähig sind.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen einen Katalog mit
Leistungen erstellt, welche nicht (mehr) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Nach dieser Auflistung erfüllen Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von
Saunen nicht mehr den Tatbestand des § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG und sind
folglich dem Regelsteuersatz von 19% zu unterwerfen.
Die Grundsätze sind erstmals für Umsätze anzuwenden, welche ab dem 01.
Juli 2015 getätigt werden. Daher sind für die Saunanutzung künftig 19 %
Mehrwertsteuer abzuführen. Demzufolge waren diese Entgelte um die Differenz zum
Regelsteuersatz zu erhöhen. Weiterhin wurden die ermittelten Entgelte auf 50 v.
H. aufgerundet.
Anlagen: Anlage 1 4. Änderung der Entgeltordnung für
die Benutzung der
Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg
Anlage 2 Synopse zur 4. Änderung der
Entgeltordnung für die
Benutzung
der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 4. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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2.000,00
EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2.000,00 EUR |
Produktsachkonto |
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1 |
Folgejahr: |
4.000,00 EUR |
42420.1412.432137 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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X nicht erforderlich |
