hier: Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Die bisherige Entwicklung und bauliche Nutzung des
vorhandenen Baumarktes der J.G. Scharff GmbH in Burg ist durch die
Verbreiterung der Sortimente und die Zunahme der Produktvielfalt an ihre
Nutzungsgrenzen des vorhandenen Gebäudebestandes gestoßen. Nunmehr besteht die
Absicht, eine neue Kaltlufthalle an den vorhandenen Baumarkt auf der Nordseite
anzubauen. Die hierfür erforderliche Fläche soll durch die Aufgabe und
Verlagerung des gegenwärtigen Freilagerverkaufsbereiches bereitgestellt werden.
Der Freilagerverkaufsbereich soll verkleinert und
nördlich von der Kaltlufthalle neu angelegt werden. Hierfür besteht derzeit
kein Baurecht, da die zeichnerischen Festsetzungen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes in diesem Bereich keine Baulichkeiten (Vorhaben) definiert
haben, der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht Pflanzgebot und
Kfz-Stellplätze vor.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben-
und Erschließungsplanes ist aufgrund der Berührtheit der Grundzüge der Planung
nicht möglich. Somit verbleibt nur noch die Einleitung eines
Änderungsverfahrens.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit
dem Einleitungsbeschluss
der 1. teilräumlichen Änderung beginnt
die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird dem
Antragsteller der städtebauliche Vertrag unterbreitet. Der Vorhabenträger soll
die Planungsarbeiten an das Stadtplanungsbüro beauftragen. Bei der sich
anschließenden Planerarbeitung werden die alten Festsetzungen des Vorhaben- und
Erschließungsplanes innerhalb des räumlichen Bereiches der 1. teilräumlichen
Änderung überarbeitet und an die neuen Ziele angepasst, eine hierzu
entsprechende Begründung zum Planentwurf ist zu erstellen.
Nach
Fertigstellung des Entwurfes wird dieser im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss dem Stadtrat und
seinen Ausschüssen vorgelegt. Danach
schließen sich die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an.
3. Weitere
Verfahrensweise
Nach der Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang
der Stellungnahmen, alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dem
Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag
auf Planänderung/Prinzipskizze
Anlage 2 – Karte des
geplanten räumlichen Geltungsbereichs
1. Der
Stadtrat der Stadt Burg beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan
„Scharff-Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg im
Verfahren eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im
Bereich der Flurstücke 75/2, 73/5 (teilweise), 75/4 (teilweise) und 75/5
(teilweise) teilräumlich zu ändern. Der räumliche Bereich der beabsichtigten 1.
teilräumlichen Änderung ist in der Anlage 2 (Blatt 1 und Blatt 2) zu diesem
Beschluss dargestellt.
2. Die
für die 1. teilräumliche Änderung beabsichtigten Planungsziele bestehen
entsprechend des Antrages auf Planänderung vom 18. Mai 2015 (siehe Anlage 1 mit
Blatt 1 und Blatt 2 zum Beschluss) wie folgt:
1. Änderung
der durch zeichnerische Festsetzungen im Vorhaben- und
Erschließungsplan als
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,
2. Wegnahme
von Pflanzgeboten und Stellplätzen zugunsten der neu
ausgewiesenen als
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,
3. Festlegungen
zur maximalen Höhe von baulichen Anlagen (Höhe der
Traufkante der neuen
Kaltlufthalle),
4. Sicherung
der verkehrlichen Erschließung und Ergänzung des Festsetzungs-
kataloges zur Sicherung
eines Baurechtes für die Neuerrichtung einer Kaltlufthalle
sowie der Vergrößerung des Freilagerverkaufsbereiches.
3. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der die Zuständigkeiten im Planungsverfahren zuordnet und Regelungen zur Übernahme von Verfahrenskosten trifft.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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