Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/1. teilräumliche Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Scharff - Baustoffhandel / Baumarkt" Burg an der B246a in der Stadt Burg im Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens
Vorlage
089/2015
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Die bisherige Entwicklung und bauliche Nutzung des vorhandenen Baumarktes der J.G. Scharff GmbH in Burg ist durch die Verbreiterung der Sortimente und die Zunahme der Produktvielfalt an ihre Nutzungsgrenzen des vorhandenen Gebäudebestandes gestoßen. Nunmehr besteht die Absicht, eine neue Kaltlufthalle an den vorhandenen Baumarkt auf der Nordseite anzubauen. Die hierfür erforderliche Fläche soll durch die Aufgabe und Verlagerung des gegenwärtigen Freilagerverkaufsbereiches bereitgestellt werden. Der Freilagerverkaufsbereich soll verkleinert und nördlich von der Kaltlufthalle neu angelegt werden. Hierfür besteht derzeit kein Baurecht, da die zeichnerischen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes in diesem Bereich keine Baulichkeiten (Vorhaben) definiert haben, der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht Pflanzgebot und Kfz-Stellplätze vor.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist aufgrund der Berührtheit der Grundzüge der Planung nicht möglich. Somit verbleibt nur noch die Einleitung eines Änderungsverfahrens.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Einleitungsbeschluss der 1. teilräumlichen Änderung beginnt die Erarbeitungsphase. Nach Beschlussfassung wird dem Antragsteller der städtebauliche Vertrag unterbreitet. Der Vorhabenträger soll die Planungsarbeiten an das Stadtplanungsbüro beauftragen. Bei der sich anschließenden Planerarbeitung werden die alten Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb des räumlichen Bereiches der 1. teilräumlichen Änderung überarbeitet und an die neuen Ziele angepasst, eine hierzu entsprechende Begründung zum Planentwurf ist zu erstellen.

Nach Fertigstellung des Entwurfes wird dieser im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss dem Stadtrat und seinen Ausschüssen vorgelegt. Danach schließen sich die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an.

3. Weitere Verfahrensweise

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Verwaltung nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen, alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Antrag auf Planänderung/Prinzipskizze

Anlage 2 – Karte des geplanten räumlichen Geltungsbereichs


1.      Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan „Scharff-Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg im Verfahren eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Bereich der Flurstücke 75/2, 73/5 (teilweise), 75/4 (teilweise) und 75/5 (teilweise) teilräumlich zu ändern. Der räumliche Bereich der beabsichtigten 1. teilräumlichen Änderung ist in der Anlage 2 (Blatt 1 und Blatt 2) zu diesem Beschluss dargestellt.  

2.      Die für die 1. teilräumliche Änderung beabsichtigten Planungsziele bestehen entsprechend des Antrages auf Planänderung vom 18. Mai 2015 (siehe Anlage 1 mit Blatt 1 und Blatt 2 zum Beschluss) wie folgt:            
     1.         Änderung der durch zeichnerische Festsetzungen im Vorhaben- und
                 Erschließungsplan als überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,       
     2.         Wegnahme von Pflanzgeboten und Stellplätzen zugunsten der neu
                 ausgewiesenen als überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,
     3.         Festlegungen zur maximalen Höhe von baulichen Anlagen (Höhe der
                 Traufkante der neuen Kaltlufthalle), 
     4.         Sicherung der verkehrlichen Erschließung und Ergänzung des Festsetzungs-
                 kataloges zur Sicherung eines Baurechtes für die Neuerrichtung einer                             Kaltlufthalle sowie der Vergrößerung des Freilagerverkaufsbereiches.

3.    Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der die Zuständigkeiten im Planungsverfahren zuordnet und Regelungen zur Übernahme von Verfahrenskosten trifft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              EUR

Land:                      EUR

                               EUR

                                               

Sonstige:                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

         EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich