Betreff
Widmung der Verkehrsfläche "Parkplatz Mauerstraße"
Vorlage
092/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter herzustellen und den errichteten Parkplatz der Allgemeinheit zur Nutzung (Parken) zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Parkplatz Mauerstraße“ als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen. Es erfolgt eine Widmungseinschränkung als „öffentlicher Parkplatz entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung“.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Widmungsverfügung

Anlage 2 – Übersichtskarte/Lageplan


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche „Parkplatz Mauerstraße“ als Gemeindestraße mit der Widmungseinschränkung „öffentlicher Parkplatz entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung“ durch Allgemeinverfügung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich