hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 die Einleitung
des Änderungsverfahrens des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Scharff
Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg beschlossen.
Die für die 1. teilräumliche
Änderung beabsichtigten Planungsziele bestehen entsprechend des Antrages auf
Planänderung vom 18. Mai 2015 wie folgt:
- Änderung der durch
zeichnerische Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan als
überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche,
- Wegnahme von
Pflanzgeboten und Stellplätzen zugunsten der neu ausgewiesenen als überbaubar
festgesetzten Grundstücksfläche,
- Festlegungen zur maximalen Höhe von baulichen
Anlagen (Höhe der Traufkante der neuen Kaltlufthalle),
- Sicherung der
verkehrlichen Erschließung und Ergänzung des Festsetzungskataloges zur
Sicherung eines Baurechtes für die Neuerrichtung einer Kaltlufthalle sowie
der Vergrößerung des Freilagerverkaufsbereiches.
Die
bisherige Entwicklung und bauliche Nutzung des vorhandenen Baumarktes der J.G.
Scharff GmbH in Burg ist durch die Verbreiterung der Sortimente und die Zunahme
der Produktvielfalt an ihre Nutzungsgrenzen des vorhandenen Gebäudebestandes
gestoßen. Nunmehr besteht die Absicht, eine neue Kaltlufthalle an den
vorhandenen Baumarkt auf der Nordseite anzubauen. Die hierfür erforderliche
Fläche soll durch die Aufgabe und Verlagerung des gegenwärtigen Freilagerverkaufsbereiches
bereitgestellt werden. Der Freilagerverkaufsbereich soll verkleinert und nördlich von der Kaltlufthalle neu angelegt
werden. Hierfür besteht derzeit kein Baurecht, da die zeichnerischen Festsetzungen
des Vorhaben- und Erschließungsplanes in diesem Bereich keine Baulichkeiten
(Vorhaben) definiert haben, der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht
Pflanzgebot und Kfz-Stellplätze vor.
Eine
Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist
aufgrund der Berührtheit der Grundzüge der Planung nicht möglich. Somit verblieb nur noch die Einleitung eines Änderungsverfahrens.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das
Änderungsverfahren des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Scharff
Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg fortgeführt. Der
Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum
Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die
Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden
die Planfassung und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des
Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und
durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der
Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung
alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur
Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: Juli 2015)
Anlage 1.2 –
Begründung (Stand: Juli 2015)
Anlage 1 zur
Begründung
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf der 1. teilräumlichen Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Scharff Baustoffhandel / Baumarkt“ Burg an der B246a in der Stadt Burg wird in der Fassung vom Juli 2015 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen
b) Die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|