hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
für das Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“ beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 21. Juli 2014 bis zum 5. August 2014 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
14. Juli 2014, 18. Jahrgang, Nr. 31 ortsüblich bekanntgemacht.
Folgende Ziele werden mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
Es soll ein
Sondergebiet, das der Erholung dient –Wochenendhausgebiet- mit folgenden
Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung ausgewiesen werden.
·
max. Grundfläche der Wochenendhäuser (nur
eingeschossige zulässig) mit 88 m² mit einer max.
Höhe von 6,70 m,
·
max. Grundfläche der überdachten Terrasse
mit 20 m²,
·
für Neubauvorhaben von Wochenendhäusern –
Mindestgrundstücksfläche 900 m²,
·
ein Doppelcarport/Doppelgarage oder zwei
einzeln stehende Carport/Garagen oder zwei Stellplätze
pro Wochenendhausgrundstück (§ 12 BauNVO) zulässig,
·
Schwimmbecken, Teiche und/oder eine
Kombination daraus mit und ohne Überdachung bis jeweils max. 43 m² Wasserfläche und einer max. Höhe von
3,00 m (Überdachung),
·
Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO mit max.
30 m² Grundfläche und einer max. Höhe von 3,00
m.
Die Erforderlichkeit des
Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die vorhandenen baulichen
Anlagen unterschiedliche Nutzungen und Größen aufweisen. Bei den baulichen
Anlagen handelt es sich um Wochenendhäuser. Diese sind durch Baugenehmigungen
überwiegend in der Zeit vor 1990 entstanden. Zwischenzeitlich sind durch An-
und Umbauten Veränderungen an den Wochenendhäusern vorgenommen worden. Dabei
musste festgestellt werden, dass einige Anbauten das allgemeine Maß für
Wochenendhäuser maßgeblich überschreitet. Eine Legalisierung der vorhandenen Bebauung
und Nutzung wird für einige Wochenendhäuser problematisch und kann durch den
Bebauungsplan nicht geleistet werden.
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 wurde am 11. Dezember 2014 vom
Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung
des Bebauungsplanes Nr. 94 lagen in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis zum 23.
Februar 2015 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 22. Januar 2015 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von
der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in Anlage 1 dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Die im
Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung eingearbeitet worden. Aus der Wertung der Beteiligung
insbesondere der Stellungnahme der Stadtwerke Burg wurden die Festsetzungen zu
den Pflanzgeboten (Maßnahmeflächen) noch einmal überprüft. Die
festgesetzten Maßnahmen sind zum Teil, da sie funktionellen und
Sicherheitsüberlegungen widersprechen, mit Wuchshöhenbegrenzungen und
Pflegemaßnahmen ergänzt wurden. Das betrifft insbesondere die geplante
umfangreiche Anpflanzung unterhalb der Freileitung.
Es ergeben sich aus diesem
Sachverhalt Änderungen an der Planfassung, die eine erneute Auslage des
Bebauungsplanes erforderlich machen. Es wird jedoch bestimmt, dass Hinweise und
Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten gemacht werden können.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Anregungen in den
neuen Planentwurf eingearbeitet. Die Begründung ist anzupassen. Die Ergebnisse
der Abwägung sind mitzuteilen.
Die Verwaltung wird die
ortsübliche Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung veranlassen und den Planentwurf sowie die zugehörige Begründung
auslegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingehenden Stellungnahmen
werden seitens der Verwaltung gewertet und, soweit erforderlich, dem Stadtrat
mit einer Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1 – Abwägung
Anlage 2.1 –
Planentwurf (Stand: Juli 2015)
Anlage 2.2 –
Begründung (Stand: Juli 2015)
1.
Über
die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr.
94 für das Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“ gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zu o.g. Planung eingegangenen
Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB sowie der Beteiligung der
Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3.
Der
Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung
anzupassen und einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zuzuführen. Die
erneute Beteiligung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt für den
Zeitraum von zwei Wochen. Es soll gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt
werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die abgegebenen Stellungnahmen mit einer Wertung zu versehen und dem Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 94 erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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