Gesetzliche Grundlagen
KVG LSA §8
GrStG § 25
Begründung
Entsprechend des
beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Haushaltsjahres 2015 ist
eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 festgeschrieben. Um die
Leistungsfähigkeit der Stadt Burg zu stärken, ist es erforderlich, die
Hebesätze an den Landesdurchschnitt anzupassen. Die Anpassung ist auch
erforderlich, um Mittel aus dem Ausgleichsstock des Finanzausgleichsgesetztes
in Anspruch nehmen zu können. Entsprechend der Gebietsänderungsvereinbarung
kann die Ortschaft Reesen ihre alten Hebesätze noch bis zum Haushaltsjahr 2019
beibehalten. Eine Anpassung dieser Hebesätze wird erst mit dem Haushaltsjahr
2020 möglich.
Anlagen:
Hebesatzsatzung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg und der Ortschaft Reesen ab dem Jahr 2016.
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:
2016 |
EUR |
Produktsachkonto |
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TH Zentrale Finanzleistungen |
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Folgejahr: |
61110.9999.401100 61110.9999.401200 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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x Anzeige |
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nicht erforderlich |