Betreff
Hebesatzsatzung
Vorlage
110/2015
Art
Beschlussvorlage

Gesetzliche Grundlagen

KVG LSA §8

GrStG § 25

Begründung

Entsprechend des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes des Haushaltsjahres 2015 ist eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 festgeschrieben. Um die Leistungsfähigkeit der Stadt Burg zu stärken, ist es erforderlich, die Hebesätze an den Landesdurchschnitt anzupassen. Die Anpassung ist auch erforderlich, um Mittel aus dem Ausgleichsstock des Finanzausgleichsgesetztes in Anspruch nehmen zu können. Entsprechend der Gebietsänderungsvereinbarung kann die Ortschaft Reesen ihre alten Hebesätze noch bis zum Haushaltsjahr 2019 beibehalten. Eine Anpassung dieser Hebesätze wird erst mit dem Haushaltsjahr 2020 möglich.


Anlagen:

Hebesatzsatzung


Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg und der Ortschaft Reesen ab dem Jahr 2016.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2016

            EUR

Produktsachkonto

TH Zentrale Finanzleistungen

Folgejahr:

            EUR

61110.9999.401100

61110.9999.401200                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

x  Anzeige

  nicht erforderlich