Mit Beschluss Nr.
006/2015 vom 12.03.2015 hat der Stadtrat der Stadt Burg den Grundsatzbeschluss
gefasst, einen Stadtseniorenbeirat zu bilden. In dem Beschluss war die weitere
Verfahrensweise wie folgt festgelegt:
1. Konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt und der Regionalpresse unter Aufforderung der Teilnahme der Senioren der Stadt in der Stadthalle – dort Vorstellung eines zusammen mit den Initiatoren erarbeiteten Entwurfs einer Satzung und Bestimmung der Vertreter im Beirat durch Abstimmung über eine Vorschlagsliste
2. Beschlussfassung des Stadtrates über den Satzungsentwurf und Bestätigung der benannten Vertreter nach Vorberatung in den mit der Beschlussvorlage befassten Gremien.
Die Einwohnerversammlung der Senioren und gleichzeitig konstituierende Sitzung des Stadtseniorenbeirats fand nach entsprechender Bekanntmachung des Termins am 18.06.2015 in der Stadthalle statt. Anlässlich dieser Sitzung wurde neben der Abstimmung über die Vorschlagsliste der Vertreter im Beirat über einen von der Stadtverwaltung erarbeiteten Satzungsentwurf beraten. Der Satzungsentwurf wurde unter der Maßgabe folgender Änderungen gebilligt:
In § 3 Abs. 1 wurde die Wahlperiode von 5 Jahren auf 3 Jahre geändert. Weiterhin wurde in § 3 Abs. 2 die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder von festen 12 stimmberechtigten Mitgliedern in mindestens 10 und höchstens 20 stimmberechtigte Mitglieder geändert. Weiterhin wurde die Wahlperiode des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden von 5 Jahren auf 3 Jahre geändert.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind rechtlich zulässig und
wurden daher in den anliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die Satzung bildet
die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Stadtseniorenbeirats. Sie verleiht
dem Gremium in rechtlich zulässiger Form Mitwirkungsrechte, die seinen
Charakter als ratsexterne Beratungseinrichtung und Interessenvertretung
der Senioren der Stadt Burg festlegen.
Anlage: Satzungsentwurf
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung des Stadtseniorenbeirats der Stadt Burg
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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