Betreff
Finanz- und Maßnahmeplan 2016 - Städtebauförderprogramme
Vorlage
132/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Fortführungen der Städtebauförderprogramme sind Voraussetzung, um auch zukünftig die Synergien der verschiedensten Teilbereiche wie Städtebau, Wohnen, Handel und Wirtschaft sowie Tourismus zu befördern.

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.“

Die Attraktivität unserer Innenstadt ist weiterhin das oberste Ziel. Eine der nächsten Herausforderungen ist die Landesgartenschau 2018.

Mit den weiteren Bewilligungen von Fördermitteln vom Bund und Land, sowie den Eigenmittel der Stadt sind die finanziellen Voraussetzungen für die Zukunft zu schaffen.

Der Nachweis der Nachhaltigkeit des Einsatzes der Fördermittel kann jederzeit vor Ort mit den bereits realisierten Einzelmaßnahmen erbracht werden.


Der Finanz- und Maßnahmeplan wurde mit seinen Einzelmaßnahmen in den 3 Städtebauförderprogrammen


- Stadtumbau,

- Aktive Stadt – und Ortsteilzentren und

- Stadtsanierung

auf der Grundlage des voraussichtlichen finanziellen Rahmens aufgestellt. Die förderrechtlichen Bewilligungen seitens des Landes und der rechtskräftige Haushaltsplan mit den notwendigen Eigenmitteln der Stadt ist dazu zwingende Voraussetzung.

Die Verpflichtungen der Stadt gegenüber Dritten sind im Rahmen der vorliegenden Bewilligungen gesichert.

Die Programmanmeldungen für das Programmjahr 2016 sind fristgerecht im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt/Landesverwaltungsamt eingereicht. Die geplanten Einzelmaßnahmen sind Bestandteil des Finanz- und Maßnahmeplanes.

Im Jahr 2016/2017 sind weitere Eigenmittel des Stadthaushaltes einzuplanen, um insbesondere einige Straßenbaumaßnahmen und die Ihlegärten- und Weinberggestaltung in 2016 abzuschließen bzw. dann in 2017.

Dies ist erforderlich, um zur Landesgartenschau 2018 die Realisierung des Gesamtpaketes der Maßnahmen umzusetzen und insbesondere auch die Bepflanzungen zur Gestaltung der Quartiere frühstmöglich vornehmen zu können.

Die jährlichen Verwendungsnachweise für die 3 Förderprogramme sind den Prüfbehörden, wie dem Landkreis Jerichower Land, Rechnungsprüfungsamt und dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vorzulegen.

Der Finanz- und Maßnahmeplan kann bei der Darstellung der Kosten für die Einzelmaßnahmen von der Darstellung im Haushaltsplan gemäß Haushaltsrecht (Haushaltsansätze) und Förderrecht abweichen.

Gemäß Förderrecht ist zur Beantragung von Fördermitteln der Nachweis der kommunalen finanziellen Leistungsfähigkeit in vollem Umfang im rechtskräftigen HH-Plan zu erbringen. Da Kosten bei einem zeitlichen Vorlauf von mehr als einem Jahr schwierig einschätzbar sind, muss die Planung zum Haushalt hier die Ansätze in ausreichendem Maße wiederspiegeln.

Mehrere Einzelmaßnahmen konnten aus verschiedenen Gründen erst später als geplant  begonnen und realisiert werden. Aus diesem Grund werden Verzugszinsen wegen Nichteinhaltung von Fördermittelausgabefristen vom Landesverwaltungsamt erhoben, die der Stadthaushalt zu tragen hat.

Zur Reduzierung dieser Forderungen werden Koordinierungen zu den Realisierungszeiten der Einzelmaßnahmen angestrebt.

Hinsichtlich der geplanten Straßensanierung Oberstraße ab 2019 wird derzeit eingeschätzt, dass die Finanzierung mit dem Stadtumbauprogramm und dem Stadtsanierungsprogramm (Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen) erfolgen könnte. Für den 1. Teilbetrag ist der Fördermittelantrag gestellt.

1. Städtebauförderprogramm Stadtsanierung

Für das Haushaltsjahr 2016 wurde letztmalig eine Fördermittel-Rate bewilligt. Das Förderprogramm wurde 2012 beendet. Weiterhin werden die Einnahmen für Ablösebeiträge vertraglich gesichert. Die Finanzierungen der Einzelmaßnahmen sind  in der Anlage dargestellt.

In 2015/2016 wurden und werden realisiert:

die Sanierung der Hainstraße-Unterbau, die Sanierung des Schornsteins Am Vogelgesang, der Abriss und Gestaltung Nordstraße 7, der Abriss der Franzosenstraße 29-30 (Abschluss 1. Quartal 2016), der Straßenbau Kaiterling (Abschluss 2016), Ersatzneubau Breiter Weg 29/30 (Abschluss 2016).


2. Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost

Die Finanzierungen der Einzelmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt.

In 2015/2016 wurden und werden realisiert:

- der Etagenrückbau Südring 9, 10, 13 und 14 und der Abriss von 3 Hauseingängen wurde 2014 abgeschlossen, die Auszahlung der Fördermittel erstreckt sich gemäß Bewilligung bis einschließlich 2017,

- Sanierung A.-Bebel-Straße 30 (SKZ – Abschluss 2015),

- Gerberei, Hofgestaltung mit Abriss des Anbaus Hainstraße 11 (Abschluss 2015),

- Sanierung der Magdeburger Straße und angrenzender Parkplatz (finanzieller Abschluss in 2015),

- Abriss und Gestaltung Bahnhofstraße 12 (Abschluss 2016),

- Erwerb der Stadtmöbel – Teil 2 (Abschluss 2015),

- Sofortsicherung Blumenthaler Straße 35D (ehem. Schlachthof) des südlich der Zufahrt gelegenen Vorderhauses in 2015 begonnen, die Sanierung folgt in 2016,

- für die Sanierung der Schartauer Straße 58b – ehem. C.-Schwab-Schule – wurden die Planungen in 2015 begonnen, die Sanierung soll 2016 - 2018 erfolgen,

- Zerbster Promenade, Parkplatzbau am Flickschuhpark und Straßenbau werden 2016 nacheinander realisiert,

- Unterm Hagen Straßenbau wurde 2015 vom Wasserverbandes Burg begonnen und wird 2016 mit dem Straßenbau abgeschlossen,

- zur Entwicklung des Rolandquartiers werden gegenwärtig die vom Eigentümer angekündigten bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie seitens der Stadt dann die förderrechtlichen Änderung geprüft,

- die Kirchhofstraße und der Kreuzgang werden 2016 realisiert,

- für den Neubau der Fahrzeughalle des Bauhofes, die Sanierung der Oberstraße und für die Blumenthaler Straße 35D, Sofortsicherung des Vorderhauses nördlich der Zufahrt gelegen, wurden die Fördermittelanträge zum Programmjahr 2016 gestellt.

3. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Die Finanzierungen der Einzelmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt.

In 2015/2016 wurden und werden realisiert:

- den Straßenbau Hainstraße, Oberflächensanierung, wurde in 2015 abgeschlossen,

- die Ihlegärtengestaltung wurde 2015 begonnen und 2016 abgeschlossen,

- die Weinberggestaltung wird 2016 begonnen, aufgrund von förderrechtlichen Prüfungen konnte die Ausschreibung noch nicht in 2015 begonnen werden,

- die Sanierung eines weiteren (2.) Bauabschnittes des Burger Kinos wird zu Beginn 2016 förderrechtlich abgeschlossen, für einen 3. Bauabschnitt sind Zuschüsse eingeplant,

- für die Gehwegsanierung in der Bahnhofstraße 1 - 9 (Einmündung Schartauer Straße bis Landkreisgebäude) ist für 2016 eingeplant,

- für die Gehwegsanierung in der Bahnhofstraße, entlang des Goetheparks und für eine private Maßnahme wurden die Fördermittelanträge zum Programmjahr 2016 gestellt,

- das Quartiersmanagement soll in den Folgejahren initiiert werden.


 


Anlagen:

Finanzierung der Einzelmaßnahmen

Anlage 1 – Stadtsanierung

Anlage 2 – Stadtumbau Ost

Anlage 3 – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren


Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Finanz- und Maßnahmeplan 2016 – Städtebauförderprogramme.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten in 2016)

2

davon Zuschüsse in 2016 voraussichtlich::

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                               9 Mio. EUR

Bund/Land:                  3,2 Mio. EUR

                                                    EUR

                                                                       

Stadt:                               5,8 Mio. EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr. 3

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

51120.9999.785100/785200/
781700                                                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich