Die
Fortführungen der Städtebauförderprogramme sind Voraussetzung, um auch
zukünftig die Synergien der verschiedensten Teilbereiche wie Städtebau, Wohnen,
Handel und Wirtschaft sowie Tourismus zu befördern.
„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner
Teile.“
Die
Attraktivität unserer Innenstadt ist weiterhin das oberste Ziel. Eine der
nächsten Herausforderungen ist die Landesgartenschau 2018.
Mit
den weiteren Bewilligungen von Fördermitteln vom Bund und Land, sowie den
Eigenmittel der Stadt sind die finanziellen Voraussetzungen für die Zukunft zu
schaffen.
Der
Nachweis der Nachhaltigkeit des Einsatzes der Fördermittel kann jederzeit vor
Ort mit den bereits realisierten Einzelmaßnahmen erbracht werden.
Der Finanz- und Maßnahmeplan wurde mit seinen Einzelmaßnahmen in den 3
Städtebauförderprogrammen
- Stadtumbau,
- Aktive Stadt – und
Ortsteilzentren und
- Stadtsanierung
auf der Grundlage des voraussichtlichen
finanziellen Rahmens aufgestellt. Die förderrechtlichen Bewilligungen seitens
des Landes und der rechtskräftige Haushaltsplan mit den notwendigen
Eigenmitteln der Stadt ist dazu zwingende Voraussetzung.
Die Verpflichtungen der
Stadt gegenüber Dritten sind im Rahmen der vorliegenden Bewilligungen
gesichert.
Die Programmanmeldungen
für das Programmjahr 2016 sind fristgerecht im Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt/Landesverwaltungsamt eingereicht.
Die geplanten Einzelmaßnahmen sind Bestandteil des Finanz- und Maßnahmeplanes.
Im Jahr 2016/2017 sind
weitere Eigenmittel des Stadthaushaltes einzuplanen, um insbesondere einige
Straßenbaumaßnahmen und die Ihlegärten- und Weinberggestaltung in 2016
abzuschließen bzw. dann in 2017.
Dies ist erforderlich, um
zur Landesgartenschau 2018 die Realisierung des Gesamtpaketes der Maßnahmen
umzusetzen und insbesondere auch die Bepflanzungen zur Gestaltung der Quartiere
frühstmöglich vornehmen zu können.
Die jährlichen
Verwendungsnachweise für die 3 Förderprogramme sind den Prüfbehörden, wie dem
Landkreis Jerichower Land, Rechnungsprüfungsamt und dem Landesverwaltungsamt
zur Prüfung vorzulegen.
Der Finanz- und
Maßnahmeplan kann bei der Darstellung der Kosten für die Einzelmaßnahmen von
der Darstellung im Haushaltsplan gemäß Haushaltsrecht (Haushaltsansätze) und
Förderrecht abweichen.
Gemäß Förderrecht ist zur
Beantragung von Fördermitteln der Nachweis der kommunalen finanziellen
Leistungsfähigkeit in vollem Umfang im rechtskräftigen HH-Plan zu erbringen. Da
Kosten bei einem zeitlichen Vorlauf von mehr als einem Jahr schwierig
einschätzbar sind, muss die Planung zum Haushalt hier die Ansätze in
ausreichendem Maße wiederspiegeln.
Mehrere Einzelmaßnahmen
konnten aus verschiedenen Gründen erst später als geplant begonnen und realisiert werden. Aus diesem
Grund werden Verzugszinsen wegen Nichteinhaltung von Fördermittelausgabefristen
vom Landesverwaltungsamt erhoben, die der Stadthaushalt zu tragen hat.
Zur Reduzierung dieser
Forderungen werden Koordinierungen zu den Realisierungszeiten der
Einzelmaßnahmen angestrebt.
Hinsichtlich der
geplanten Straßensanierung Oberstraße ab 2019 wird derzeit eingeschätzt, dass
die Finanzierung mit dem Stadtumbauprogramm und dem Stadtsanierungsprogramm
(Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen) erfolgen könnte. Für den 1. Teilbetrag ist
der Fördermittelantrag gestellt.
1. Städtebauförderprogramm Stadtsanierung
Für das Haushaltsjahr
2016 wurde letztmalig eine Fördermittel-Rate bewilligt. Das Förderprogramm wurde
2012 beendet. Weiterhin werden die Einnahmen für Ablösebeiträge vertraglich
gesichert. Die Finanzierungen der Einzelmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt.
In 2015/2016 wurden und
werden realisiert:
die Sanierung der
Hainstraße-Unterbau, die Sanierung des Schornsteins Am Vogelgesang, der Abriss
und Gestaltung Nordstraße 7, der Abriss der Franzosenstraße 29-30 (Abschluss 1.
Quartal 2016), der Straßenbau Kaiterling (Abschluss 2016), Ersatzneubau Breiter
Weg 29/30 (Abschluss 2016).
2. Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost
Die Finanzierungen der
Einzelmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt.
In 2015/2016 wurden und
werden realisiert:
- der Etagenrückbau
Südring 9, 10, 13 und 14 und der Abriss von 3 Hauseingängen wurde 2014
abgeschlossen, die Auszahlung der Fördermittel erstreckt sich gemäß Bewilligung
bis einschließlich 2017,
- Sanierung
A.-Bebel-Straße 30 (SKZ – Abschluss 2015),
- Gerberei, Hofgestaltung
mit Abriss des Anbaus Hainstraße 11 (Abschluss 2015),
- Sanierung der
Magdeburger Straße und angrenzender Parkplatz (finanzieller Abschluss in 2015),
- Abriss und Gestaltung
Bahnhofstraße 12 (Abschluss 2016),
- Erwerb der Stadtmöbel –
Teil 2 (Abschluss 2015),
- Sofortsicherung
Blumenthaler Straße 35D (ehem. Schlachthof) des südlich der Zufahrt gelegenen
Vorderhauses in 2015 begonnen, die Sanierung folgt in 2016,
- für die Sanierung der
Schartauer Straße 58b – ehem. C.-Schwab-Schule – wurden die Planungen in 2015
begonnen, die Sanierung soll 2016 - 2018 erfolgen,
- Zerbster Promenade,
Parkplatzbau am Flickschuhpark und Straßenbau werden 2016 nacheinander
realisiert,
- Unterm Hagen Straßenbau
wurde 2015 vom Wasserverbandes Burg begonnen und wird 2016 mit dem Straßenbau
abgeschlossen,
- zur Entwicklung des
Rolandquartiers werden gegenwärtig die vom Eigentümer angekündigten
bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie seitens der Stadt dann die
förderrechtlichen Änderung geprüft,
- die Kirchhofstraße und
der Kreuzgang werden 2016 realisiert,
- für den Neubau der
Fahrzeughalle des Bauhofes, die Sanierung der Oberstraße und für die
Blumenthaler Straße 35D, Sofortsicherung des Vorderhauses nördlich der Zufahrt
gelegen, wurden die Fördermittelanträge zum Programmjahr 2016 gestellt.
3. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren
Die Finanzierungen der
Einzelmaßnahmen sind in der Anlage dargestellt.
In 2015/2016 wurden und
werden realisiert:
- den Straßenbau
Hainstraße, Oberflächensanierung, wurde in 2015 abgeschlossen,
- die
Ihlegärtengestaltung wurde 2015 begonnen und 2016 abgeschlossen,
- die Weinberggestaltung
wird 2016 begonnen, aufgrund von förderrechtlichen Prüfungen konnte die
Ausschreibung noch nicht in 2015 begonnen werden,
- die Sanierung eines
weiteren (2.) Bauabschnittes des Burger Kinos wird zu Beginn 2016 förderrechtlich
abgeschlossen, für einen 3. Bauabschnitt sind Zuschüsse eingeplant,
- für die Gehwegsanierung in der Bahnhofstraße 1 - 9 (Einmündung
Schartauer Straße bis Landkreisgebäude) ist für 2016 eingeplant,
- für die Gehwegsanierung
in der Bahnhofstraße, entlang des Goetheparks und für eine private Maßnahme
wurden die Fördermittelanträge zum Programmjahr 2016 gestellt,
- das Quartiersmanagement soll in den Folgejahren initiiert werden.
Anlagen:
Finanzierung der
Einzelmaßnahmen
Anlage 1 –
Stadtsanierung
Anlage 2 –
Stadtumbau Ost
Anlage 3 – Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren
Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Finanz- und Maßnahmeplan 2016 – Städtebauförderprogramme.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten in 2016) |
2 |
davon
Zuschüsse in 2016 voraussichtlich:: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
9
Mio. EUR |
|
Bund/Land: 3,2 Mio. EUR |
|
EUR |
|
|
|
Stadt: 5,8 Mio. EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. 3 |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
51120.9999.785100/785200/ |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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