hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1.
Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss vom 6. November
2014 hat der Stadtrat der Stadt Burg das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen eingeleitet.
Bereits 1997/98 wurde für die
Ortschaft Reesen (damals der Verwaltungsgemeinschaft Möckern zugehörig) eine
Klarstellungssatzung mit Abrundung erarbeitet und beschlossen.
Eine 1. Änderung dieser Satzung
wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Die Klarstellungssatzung wurde zwar vom
damaligen Regierungspräsidium genehmigt, jedoch wurde die Satzung niemals
ausgefertigt. Der zugehörige Plan trägt keine Verfahrensvermerke, sodass eine Rechtskraft
nie erlangt wurde. Somit ist auch die im Jahr 2000 beschlossene 1. Änderung
nicht rechtskräftigt.
Innerhalb der Ortslage Reesen gibt es Flächen, die eine
Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich machen. Die Festsetzungen von
Ergänzungsflächen dient somit dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten
Innenbereichs zum Außenbereich an einigen Stellen geringfügig zu erweitern, um
dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und geringfügig Bauland zur
Verfügung zu stellen.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung Reesen wurde am 12. März 2015 vom Stadtrat der Stadt Burg
gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung der Ergänzungssatzung
lagen in der Zeit vom 27. März 2015 bis zum 28. April 2015 öffentlich und zu
jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg
vom 18. März 2015 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von
der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der
Anlage dargestellt.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die
im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind seitens
der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in die
Satzung und die Begründung eingearbeitet worden.
3. Weitere
Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
- Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu o.g. Planung eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Ergänzungssatzung vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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