hier: Satzungsbeschluss
1.
Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss vom 6. November
2014 hat der Stadtrat der Stadt Burg das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen eingeleitet.
Bereits 1997/98 wurde für die
Ortschaft Reesen (damals der Verwaltungsgemeinschaft Möckern zugehörig) eine
Klarstellungssatzung mit Abrundung erarbeitet und beschlossen.
Eine 1. Änderung dieser Satzung
wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Die Klarstellungssatzung wurde zwar vom
damaligen Regierungspräsidium genehmigt, jedoch wurde die Satzung niemals
ausgefertigt. Der zugehörige Plan trägt keine Verfahrensvermerke, sodass eine Rechtskraft
nie erlangt wurde. Somit ist auch die im Jahr 2000 beschlossene 1. Änderung
nicht rechtskräftigt.
Innerhalb der Ortslage Reesen gibt es Flächen, die eine
Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich machen. Die Festsetzungen von
Ergänzungsflächen dient somit dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten
Innenbereichs zum Außenbereich an einigen Stellen geringfügig zu erweitern, um
dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden und geringfügig Bauland zur
Verfügung zu stellen.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung Reesen wurde am 12. März 2015 vom Stadtrat der Stadt Burg
gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung der Ergänzungssatzung
lagen in der Zeit vom 27. März 2015 bis zum 28. April 2015 öffentlich und zu
jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg
vom 18. März 2015 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von
der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 133/2015 zur
Entscheidung vorgelegt.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Der
Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung ab.
Eine Genehmigung der Ergänzungssatzung vom Landesverwaltungsamt ist nicht
erforderlich.
3.
Weitere Verfahrensweise
Die
Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt die
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Reesen in der
Stadt Burg in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Rechtsplan der Ergänzungssatzung (Stand: September 2015)
Anlage 1.2 –
Begründung der Ergänzungssatzung (Stand: September 2015)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748) m. W. v.
26. November 2014 und § 8 Abs. 1 des
Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 12/2014 vom 26. Juni 2014), beschließt der
Stadtrat der Stadt Burg die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für
die Ortschaft Reesen, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text
(Planteil B) mit Stand vom September 2015 als Satzung.
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung der Ortschaft Reesen in Kraft.
|
ja |
|
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|