Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 2009/225, 1. Änderung vom 17.12.2009
den Beginn des Verfahrens zur vorzeitigen und freiwilligen Ablösung des
Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet beschlossen.
Die Sanierungsziele sind in Teilgebieten in einem Umfang erfüllt, dass
eine vorzeitige und freiwillige Erhebung des Ausgleichsbetrages möglich ist und
die eingenommenen Mittel zur weiteren Maßnahmenfinanzierung eingesetzt werden
können.
Der zuständigen Gutachterausschuss des Landesamtes für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt aus Stendal hat die sanierungsbedingten
Bodenwerterhöhungen für das gesamte Sanierungsgebiet, welches in 19 Zonen
unterteilt ist, in insgesamt drei Beratungen festgesetzt.
Das erste Teilgebiet, bestehend aus den Zonen 06, 07, 09, 10, 17 und 19,
wurde in der Beratung am 26.10.2011 bewertet und die sanierungsbedingten
Anfangs- und Endwerte beschlossen. Die Verwendung dieser Daten wurde mit
Beschluss des Stadtrates (Beschluss-Nr. 2012/018, 1. Änderung vom 14.06.2012)
bestätigt. Daraufhin wurden im Jahr 2013 erste freiwillige Ablösevereinbarungen
mit den Grundstückseigentümern geschlossen.
Das zweite Teilgebiet, bestehend aus den Zonen 01, 02, 03, 04, 11, 12,
13, 14, 15 und 16, wurde in der Beratung am 16.10.2012 bewertet und die
sanierungsbedingten Anfangs- und Endwerte beschlossen . Die Verwendung dieser
Daten wurde mit Beschluss des Stadtrates (Beschluss-Nr. 090/2014/2 vom
11.12.2014) bestätigt. Daraufhin wurden im Jahr 2015 weitere freiwillige
Ablösevereinbarungen mit den Grundstückseigentümern geschlossen.
Das dritte und nunmehr letzte Teilgebiet (Anlage 1), wurde in der
Beratung am 22.07.2015 bewertet und die sanierungsbedingten Anfangs- und
Endwerte beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Zonen 18 und 08.
Die Ausfertigung der Karte beinhaltet weiterhin die bisher fehlende
Angabe der Richtwertgrundstücksgröße der bereits am 26.10.2011 bewerteten Zone
06. Weiterhin erfolgt mit dieser Karte die Bekanntmachung der bereits am
16.10.2012 bewerteten und festgesetzten Daten der Zone 05.
Mit der Bewertung des letzten Teilgebietes liegt der Stadt Burg somit nun
eine lückenlose Festsetzung der sanierungsbedingten Anfangs- und Endwerte des
gesamten Sanierungsgebietes vor.
Diese letzte Ermittlung ist Grundlage für die weitere Arbeit, um den
betroffenen Grundstückseigentümern sukzessive vorzeitige freiwillige
Ablösevereinbarungen anbieten zu können.
Die vorzeitigen freiwilligen Ablösevereinbarungen werden dann, wie
bereits in den Jahren 2013 und 2015 angewendet, entsprechend der Festlegungen
in den Beschlüssen des Stadtrates Beschluss-Nr. 2012/018, 1. Änderung vom
14.06.2012, Beschluss-Nr. 2013/059 vom 20.06.2013 und Beschluss-Nr. 090/2014/2
vom 11.12.2014 den Grundstückseigentümern angeboten. D.h., es wird ein mit dem
Landesverwaltungsamt abgestimmter Verfahrensabschlag von maximal 10 % (zeitlich
untersetzt nach dem Zahlungsziel) gewährt und zur Berücksichtigung von individuellen
Grundstücksmerkmalen wird die Abweichung der Grundstücksgröße vom
Richtwertgrundstück, in der Größe nach oben gestaffelt, berechnet.
Für die vorgesehene Beschlussfassung ist die Einhaltung des
Mitwirkungsverbotes Voraussetzung, um das Gesamtverfahren rechtssicher
durchführen zu können.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (§§ 154, 192 – 198 BauGB)
Kommunalverfassungsgesetz (§ 33 KVG LSA)
Anlagen:
Anlage 1: Bodenrichtwertkarte ausgefertigt am 27.08.2015
Anlage 2: Legende zur Bodenrichtwertkarte (Anlage 1)
Anlage 3: Übersicht der Straßen pro Zone zu Beschlussvorlage-Nr. 2012/018
vom
14.06.2012
Anlage 4: Übersicht der Straßen pro Zone zu Beschlussvorlage-Nr. 090/2014/2
vom
11.12.2014
Anlage 5: Übersicht der Straßen pro Zone zu
Beschlussvorlage-Nr. 146/2015
Anlage 6: Schreiben vom LvermGeo vom 27.08.2015 mit Sanierungsmatrix
Anlage 7: Klassifizierungsrahmen für städtebauliche Missstände
Anlage 8: Klassifizierungsrahmen für städtebauliche Maßnahmen
Anlage 9: Matrix sanierungsbedingter Werterhöhungen
Anlage 10: Mitwirkungsverbot
Der Stadtrat beschließt die weitere Erhebung von Ausgleichsbeträgen innerhalb des Sanierungsgebietes „Burg-Altstadt“ in Form des Abschlusses freiwilliger Ablösevereinbarungen zur vorzeitigen Gesamtablösung für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet unter der Anwendung folgender Kriterien:
1.
Grundlage sind die Beschlüsse (Anlage 1) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Regionalbereich Altmark des Landesamtes für Geoinformation Sachsen-Anhalt, AZ: W5-594-10 vom 16.10.2012 und 22.07.2015, ausgefertigt am 27.08.2015.
Die darin ermittelten Werte werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Eine Korrektur der ermittelten Werte erfolgt nicht.
2.
Die Beschlüsse des Stadtrates (Beschluss-Nr. 2012/018, 1. Änderung vom 14.06.2012, Beschluss-Nr. 2013/059 vom 20.06.2013 und Beschluss-Nr. 090/2014/2 vom 11.12.2014) finden auch auf die in Anlage 1 dargestellten Zonen Anwendung. D.h., es wird ein mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmter Verfahrensabschlag von maximal 10 % (zeitlich untersetzt nach dem Zahlungsziel) gewährt und zur Berücksichtigung von individuellen Grundstücksmerkmalen wird die Abweichung der Grundstücksgröße vom Richtwertgrundstück, in der Größe nach oben gestaffelt, berechnet.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
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Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Folgejahr: |
EUR |
Konto
Sanierungsträger |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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