Verkehrs- und Parkraumplanung sind wichtige
Bestandteile einer integrierten Stadtentwicklung. Durch die Art und Weise der
Parkraumbereitstellung kann in erheblichem Maß Einfluss genommen werden auf die
Ziel- und Verkehrsmittelwahl, auf die Qualität des Verkehrsablaufes und
teilweise sogar auf die einzelne Flächennutzung.
Mit der Parkraumbewirtschaftung der Stellplatzanlage Platz
des Friedens (Stadthalle)
können erfolgreich hauptsächlich die folgenden Ziele erreicht werden:
1. Verbesserung der Parkraumverfügbarkeit für Bewohner dicht
besiedelter innerstädtischer Wohngebiete
2. Erleichterung der Zugänglichkeit mit Pkw für Lieferanten und
Kunden
3. Steuerung des Pkw-Zielverkehrs von Berufspendlern.
Die Parkraumbewirtschaftung
ermöglicht eine parkzweck-spezifische Steuerung der Parkraumnachfrage,
insbesondere die Verhinderung von Langzeit- und Dauerparken. Sie zielt damit
schwerpunktmäßig auch darauf ab, Berufs- und Ausbildungspendler zu einem
veränderten Park- oder Verkehrsmittelwahlverhalten zu bewegen. Der Parkraum um
die Stadthalle Burg wird tagsüber vorwiegend von Mitarbeitern der umliegenden
Einrichtungen und Unternehmen genutzt.
Die Parkentgeltpflicht auf der Stellplatzanlage Platz
des Friedens (Stadthalle)
lediglich oder überwiegend zu dem Zweck, zusätzliche Einnahmen für den
Stadthaushalt zu erzielen, wäre als „Parksteuer“ rechtsfehlerhaft und könnte
einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Die
Parkraumbewirtschaftung der Stellflächen an der Stadthalle Burg wird in der
Regel eingeführt, um den Bewohnern der anliegenden Bebauungen das Auffinden
eines Stellplatzes in akzeptabler Fußweg-Entfernung zur Wohnung zu erleichtern.
Die angestrebte zeitlich bestimmte Parkdauer führt außerdem zu einer höheren
Umschlagshäufigkeit, so dass auch Kunden und Besucher des bewirtschafteten
Gebiets leichter einen freien Stellplatz finden.
Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche ist nicht
möglich, da die Stellplätze auf dem Areal bauordnungsrechtlich notwendig sind.
Parkgebühren können jedoch nur auf für den Straßenverkehr gewidmete Flächen
erhoben werden, wenn eine Parkentgeltordnung beschlossen wird.
Die Parkentgeltordnung für die Stellplatzanlage Platz
des Friedens (Stadthalle)
wird in zwei Varianten zum Beschluss gestellt. Die Varianten betrachten
unterschiedliche Zeiträume in der täglichen Bewirtschaftungszeit und in der
wöchentlichen Entgeltverpflichtung.
Anlagen:
Lageplan
Entgeltordnung
Variante 1
Entgeltordnung
Variante 2
Der Stadtrat beschließt die Parkentgeltordnung für die Stellplatzanlage Platz des Friedens (Stadthalle).
Es ist zu entscheiden zwischen der Variante 1 und 2.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |