Diese Vereinbarung
betrifft die Abwasserleitungen im Bungalowgebiet Parchauer See. Diese sind
durch Bungalownutzer bzw. Eigentümer in Eigeninitiative zu DDR-Zeiten verlegt
worden und entsprechen in ihrer Lage und in ihrem Zustand nicht mehr den
heutigen Anforderungen. Da sich das komplette Gebiet zum Zeitpunkt der Gründung
des Wasserverbandes in Privathand befand, war das dortige Abwassernetz nicht
Bestandteil der vom Wasserverband zu betreibenden Anlagen.
Mit Beschlussvorlage
Nummer 6/2008 fasste die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg am
14.7.2008 folgenden Beschluss: „Der Wasserverband Burg übernimmt von der Stadt
Burg das im Bungalowgebiet Parchauer See existierende komplette Abwassersystem
(Leitungssysteme und neues Pumpwerk) im derzeitigen Zustand und erneuert es
nach seinen finanziellen Möglichkeiten und Vorstellungen. Die von der Stadt
Burg bisher getätigten finanziellen Aufwendungen sind ihr anzurechnen.“
Der Vollzug des
Beschlusses wurde seitens des Wasserverbandes ausgesetzt, da die erheblichen
finanziellen Mittel für die Sanierung der Abwasserleitungen nicht eingeplant
werden konnten, da andere Investitionen, besonders bei der Sanierung von
öffentlichen Gemeindestraßen der Stadt Burg, Vorrang hatten.
Die bestehenden
Abwasseranlagen im Bungalowgebiet mussten im Zeitraum 2008 - 2020
witterungsbedingt und anlassbezogen diversen Reparaturen unterzogen werden.
Diese Reparaturen wurden durch vom Wasserverband Burg beauftragte Unternehmen
durchgeführt und die entsprechenden Leistungen gegenüber der Stadt Burg in
Rechnung gestellt. Im Zuge dieser Rechnungsstellungen kam es zu
Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Rechtsgrundlage für das
Kostenerstattungsverlangen seitens des Wasserverbandes gegenüber der Stadt.
Die Stadt vertritt die Ansicht, dass
die Abwasserbeseitigungsanlagen nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung
vom 14.7.2008 mindestens durch konkludentes Handeln in dem Zustand übernommen
worden sind, welcher seinerzeit vorherrschte. Der Wasserverband Burg vertritt
die Ansicht, dass er nur ordnungsgemäß hergestellte bzw. normgerechte
Abwasserbeseitigungsanlagen zu übernehmen habe. Daher werde zwar die vorhandene
Anlage für die öffentliche Abwasserbeseitigung durch den Wasserverband Burg
gegenüber den Gebührenpflichtigen benutzt, jedoch sei die Stadt Burg weiterhin
für die Anlage (als Zustandsstörer) zuständig und müsse daher die
entsprechenden angefallenen Reparaturkosten tragen.
Nunmehr wären die
Parteien gehalten, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen durch das
Verwaltungsrecht Magdeburg überprüfen zu lassen. Um jedoch einen
kostenintensiven und aufwändigen Rechtsstreit zu vermeiden und um die
Notwendigkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Wasserverband
Burg und seiner Mitgliedsgemeinde Stadt Burg Rechnung zu tragen, kommen die
Parteien mit der in der Anlage zu beschließenden Vereinbarung, als
öffentlich-rechtlichen Vertrag überein.
Anlage: Vereinbarung
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Vereinbarung als öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Wasserverband Burg betreffend des Abwassersystems der Bungalowsiedlung Parchauer See
Finanzielle Auswirkungen ?
|
X |
ja |
|
|
nein |
|
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
2.000,00EUR |
|
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
111720000521100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
