Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Wasserverband Burg betreffend des Abwassersystems der Bungalowsiedlung Parchauer See
Vorlage
153/2020
Art
Beschlussvorlage

Diese Vereinbarung betrifft die Abwasserleitungen im Bungalowgebiet Parchauer See. Diese sind durch Bungalownutzer bzw. Eigentümer in Eigeninitiative zu DDR-Zeiten verlegt worden und entsprechen in ihrer Lage und in ihrem Zustand nicht mehr den heutigen Anforderungen. Da sich das komplette Gebiet zum Zeitpunkt der Gründung des Wasserverbandes in Privathand befand, war das dortige Abwassernetz nicht Bestandteil der vom Wasserverband zu betreibenden Anlagen.

Mit Beschlussvorlage Nummer 6/2008 fasste die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Burg am 14.7.2008 folgenden Beschluss: „Der Wasserverband Burg übernimmt von der Stadt Burg das im Bungalowgebiet Parchauer See existierende komplette Abwassersystem (Leitungssysteme und neues Pumpwerk) im derzeitigen Zustand und erneuert es nach seinen finanziellen Möglichkeiten und Vorstellungen. Die von der Stadt Burg bisher getätigten finanziellen Aufwendungen sind ihr anzurechnen.“

Der Vollzug des Beschlusses wurde seitens des Wasserverbandes ausgesetzt, da die erheblichen finanziellen Mittel für die Sanierung der Abwasserleitungen nicht eingeplant werden konnten, da andere Investitionen, besonders bei der Sanierung von öffentlichen Gemeindestraßen der Stadt Burg, Vorrang hatten.

Die bestehenden Abwasseranlagen im Bungalowgebiet mussten im Zeitraum 2008 - 2020 witterungsbedingt und anlassbezogen diversen Reparaturen unterzogen werden. Diese Reparaturen wurden durch vom Wasserverband Burg beauftragte Unternehmen durchgeführt und die entsprechenden Leistungen gegenüber der Stadt Burg in Rechnung gestellt. Im Zuge dieser Rechnungsstellungen kam es zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Rechtsgrundlage für das Kostenerstattungsverlangen seitens des Wasserverbandes gegenüber der Stadt. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass die Abwasserbeseitigungsanlagen nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 14.7.2008 mindestens durch konkludentes Handeln in dem Zustand übernommen worden sind, welcher seinerzeit vorherrschte. Der Wasserverband Burg vertritt die Ansicht, dass er nur ordnungsgemäß hergestellte bzw. normgerechte Abwasserbeseitigungsanlagen zu übernehmen habe. Daher werde zwar die vorhandene Anlage für die öffentliche Abwasserbeseitigung durch den Wasserverband Burg gegenüber den Gebührenpflichtigen benutzt, jedoch sei die Stadt Burg weiterhin für die Anlage (als Zustandsstörer) zuständig und müsse daher die entsprechenden angefallenen Reparaturkosten tragen.

Nunmehr wären die Parteien gehalten, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen durch das Verwaltungsrecht Magdeburg überprüfen zu lassen. Um jedoch einen kostenintensiven und aufwändigen Rechtsstreit zu vermeiden und um die Notwendigkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Wasserverband Burg und seiner Mitgliedsgemeinde Stadt Burg Rechnung zu tragen, kommen die Parteien mit der in der Anlage zu beschließenden Vereinbarung, als öffentlich-rechtlichen Vertrag überein.

Anlage: Vereinbarung


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Vereinbarung als öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Wasserverband Burg betreffend des Abwassersystems der Bungalowsiedlung Parchauer See


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                    2.000,00EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

111720000521100                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich