Der Schützenverein Ihleburg 1994 e.V. reichte am 23.07.2020 einen Antrag
(vom 15.07.2020) auf Zuschuss für Vereins- und Volkssport in Höhe von 500,00
EUR ein.
Gemäß 2.1.1 der
Förderrichtlinie der Stadt Burg in der Fassung vom 29. Juni 2015 werden vorrangig
Maßnahmen und Projekte, die für alle Einwohner der Stadt Burg zugänglich sind,
im öffentlichen Interesse liegen und Eigeninitiative und Mitverantwortung
unterstützen und fördern, gefördert.
Der Schützenverein möchte sich eine Trainingswaffe, Anschütz LaserPower IV Profi Level Set, anschaffen. Diese soll bei Volks- und öffentlichen Vereinsfesten zu Einsatz kommen und interessierten Bürgern auf einem mobilen Kurzzeitschießstand zur Verfügung gestellt werden. Momentan ist nur ein Jugendluftgewehr aus DDR Herstellung mit Projektilen vorhanden, welche aufgrund der gesetzlichen Auflagen nicht für die Öffentlichkeit genutzt werden kann.
Bei diesem Sportgerät handelt es sich nicht um eine Schusswaffe nach dem Waffengesetz. Es ist ein Übungsgerät für heranwachsende Kinder jeder Altersklasse und Jugendliche. Dieses Sportgerät verschießt keine Projektile, sondern ist mit Lasertechnik versehen und kann somit unbedenklich bei Veranstaltungen und von anderen Vereinen eingesetzt werden.
Folgender Finanzierungsplan wurde eingereicht:
Gesamt: 1.149,28
Euro
Davon förderfähig: 1.149,28 Euro
Eigenmittel des Trägers: 649,28
Euro
Zuschuss der Stadt Burg: 500,00
Euro
HH-Ansatz 2020: 17.300,00 Euro
Bereits verfügt/vorgemerkt: 5.248,16 Euro
(Stand: 22.10.2020)
Zuschuss:
0,00 Euro (beantragt: 500,00 Euro)
Rest verfügbarer Mittel: 12.050,94
Euro
Nach HH-Ansatz für
2020 stehen der Ortschaft Ihleburg folgende Mittel zur Verfügung:
385 Einwohner (Stand
31.03.2019) x 1,50 Euro = 600,00 Euro
Es wurden bereits
443,16 Euro vorgemerkt und somit betragen die verfügbaren Mittel nur noch
156,84 Euro. Somit ist die Einhaltung des eingereichten Finanzierungsplanes
nicht mehr gegeben.
Anlagen:
Der Ortschaftsrat Ihleburg lehnt den als Anlage beigefügten Antrag des Schützenverein Ihleburg 1994 e. V. auf Zuschuss für Vereins und Volkssport in Höhe von 500,00 EUR auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt Burg vom 29. Juni 2015 ab.
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
28100
0000. 531800 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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