Betreff
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
167/2020
Art
Beschlussvorlage

Die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Vergnügungssteuersatzung wurde überprüft.

Über­­­­­­­arbeitet wurden Steuersätze und aktuelle Rechtskonformität. Weiterhin gab es Änderungen zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit der Satzung (siehe Anlage 1 Synopse).

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nach der Größe des benutzten Raumes abgerechnet werden, wird der Steuersatz künftig 1,50 EUR (bisher 1,20 EUR) je Veranstaltung und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche betragen. In den Fällen von nicht jugendfreien Veranstaltungen, wird der Steuersatz von 2,50 EUR auf

3,00 EUR je Veranstaltung und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche angehoben und bei Veranstaltungen, die über den Eintritt der allgemeinen Sperrzeit hinausgehen, erhöht sich die Steuer anstatt um 30 v. H. dann um 50 v. H. (§ 12).

Hierfür wurde sich an Kommunen mit vergleichbaren Einwohnerzahlen und Satzungen orientiert. Ebenso bei der Erhöhung der Steuersätze der Pauschsteuer für sogenannte Killerautomaten von 800,00 EUR auf 1.000,00 EUR und für elektronisch multifunktionale Bildschirmgeräte ohne Gewinn­möglichkeit (PC) von 10,00 EUR auf 20,00 EUR je Gerät.

Nach dem Vergleich der Steuersätze der Spielgerätesteuer mit anderen Kommunen (siehe Anlage 3) schlägt die Verwaltung vor, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 13 v. H. auf 15 v. H. des Einspielergebnisses zu erhöhen (§ 14). Als Einspielergebnis gilt bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicherem Zählwerk die Bruttokasse.

Geht man von etwa gleichbleibenden Einspielergebnissen bei einem Steuersatz von 15 v. H. aus, wird mit einer Erhöhung von ca. 30.000 EUR pro Jahr gerechnet. Die in der Anlage beigefügte Neufassung zur Vergnügungssteuersatzung tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft.


Anlagen:

Anlage 1 Synopse

Anlage 2 Vergnügungssteuersatzung

Anlage 3 Städtevergleich


Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2020

 EUR

Produktsachkonto

TH ZF

Folgejahr:

 EUR

61110.0000.403100                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich