Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Vorlage
173/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens stellt für den Haushalt der Stadt Burg finanzielle Belastungen dar. Es werden Minderinnahmen durch Wegfall von Veranstaltungen und Eindämmung des öffentlichen und kulturellen Lebens deutlich. Mehrausgaben entstehen fast in allen Bereichen durch das Beschaffen von Mitteln zur Vorbeugung eines Ausbreitens der Pandemie. Die geplanten Steuereinzahlungen werden nicht erreicht (Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer). Auch mit Blick auf die derzeitige Situation wird eingeschätzt, dass diese Entwicklung bis zum Jahresende und darüber hinaus nicht besser wird. Weitere wesentliche Notwendigkeiten für die Erhöhung des Liquiditätsrahmens ergeben sich aus der Verschiebung eines Grundstücksverkaufs, dem Ausbleiben einer Ausschüttung aus Beteiligungen sowie Fördermittelrisiken (z.B. Verwendungsnachweisprüfengen und Fördermittelabrufe). Aus dem in der Anlage dargestellten Liquiditätsplan wird deutlich, dass die Stadt Burg mit dem in § 4 der Haushaltssatzung vom 15.Januar 2020 beschlossenen Höchstbetrag zum Liquiditätskredit von 18 Mio Euro nicht auskommt. Es wird daher mit der Satzung zum 1. Nachtragshaushalt der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 19,4 Mio Euro festgesetzt, um sicherzustellen, dass die Verbindlichkeiten jederzeit bedient werden können.


Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung

Liquiditätsplan


Zur Sicherung der Liquidität beschließt der Stadtrat die Überschreitung des in der Haushaltssatzung vom 15.Januar 2020 festgesetzten Liquiditätsrahmens in Höhe von 18 Mio Euro um 1,4 Mio Euro auf 19,4 Mio Euro. Des Weiteren beschließt der Stadtrat eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich