Die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens stellt für den Haushalt
der Stadt Burg finanzielle Belastungen dar. Es werden Minderinnahmen durch
Wegfall von Veranstaltungen und Eindämmung des öffentlichen und kulturellen
Lebens deutlich. Mehrausgaben entstehen fast in allen Bereichen durch das
Beschaffen von Mitteln zur Vorbeugung eines Ausbreitens der Pandemie. Die
geplanten Steuereinzahlungen werden nicht erreicht (Gewerbesteuer,
Vergnügungssteuer). Auch mit Blick auf die derzeitige Situation wird eingeschätzt,
dass diese Entwicklung bis zum Jahresende und darüber hinaus nicht besser wird.
Weitere wesentliche Notwendigkeiten für die Erhöhung des Liquiditätsrahmens
ergeben sich aus der Verschiebung eines Grundstücksverkaufs, dem Ausbleiben
einer Ausschüttung aus Beteiligungen sowie Fördermittelrisiken (z.B.
Verwendungsnachweisprüfengen und Fördermittelabrufe). Aus dem in der Anlage
dargestellten Liquiditätsplan wird deutlich, dass die Stadt Burg mit dem in § 4
der Haushaltssatzung vom 15.Januar 2020 beschlossenen Höchstbetrag zum
Liquiditätskredit von 18 Mio Euro nicht auskommt. Es wird daher mit der Satzung
zum 1. Nachtragshaushalt der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 19,4 Mio
Euro festgesetzt, um sicherzustellen, dass die Verbindlichkeiten jederzeit
bedient werden können.
Anlagen:
Nachtragshaushaltssatzung
Liquiditätsplan
Zur Sicherung der Liquidität beschließt der Stadtrat die Überschreitung des in der Haushaltssatzung vom 15.Januar 2020 festgesetzten Liquiditätsrahmens in Höhe von 18 Mio Euro um 1,4 Mio Euro auf 19,4 Mio Euro. Des Weiteren beschließt der Stadtrat eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |
