Betreff
Benennung von Vertretern der Stadt Burg für die Wahl von Mitgliedern des Verbandsausschusses des Ehle/Ihle Verbandes
Vorlage
177/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg ist gemäß § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) Pflichtmitglied im Unterhaltungsverband (UHV) “Ehle/Ihle“ mit Sitz in Möckern.

Dem Unterhaltungsverband obliegt die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der UHV zur Durch-führung dieser Aufgabe einen Ausschuss als Verbandsorgan.

Zu den Wahlen der ständigen Verbandsausschussmitglieder, kann die Stadt Burg als Mitglied des Verbandes Kandidaten vorschlagen. Hierzu regelt § 9 (2) der Satzung:

„Die Verbandsmitglieder wählen die ordentlichen Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Zum ordentlichen Ausschussmitglied und dessen Stellvertreter wählbar ist jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person, die von einem Mitglied vorgeschlagen wird.“

Für die neue Legislaturperiode werden die im Beschlusstenor genannten Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgeschlagen. Herr Günther ist durch seine jahrelange Zusammenarbeit mit dem UHV „Ehle/Ihle“ und insbesondere seine Teilnahme an Gewässerschauen mit den Aufgaben des Verbandes vertraut. Herr Ghattas soll im Falle der Verhinderung des Herrn Günther die Interessen der Stadt Burg im Verbandsausschuss vertreten.

Rechtsgrundlagen:

Wassergesetz LSA

Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA

Satzung des UHV „Ehle/Ihle“


Anlage:

Plankarte des Verbandsgebietes


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, folgende Personen als Kandidaten der Stadt Burg für die Wahlen zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes “Ehle/Ihle“ mit Sitz in Möckern für die neue Legislaturperiode vorzuschlagen:

Herrn Wieland Günther, Beschäftigter bei der Stadtverwaltung Burg, als Ausschussmitglied,

Herrn Michel Ghattas, Beschäftigter bei der Stadtverwaltung Burg, als stellvertretendes Ausschussmitglied


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich