Mit Beschluss Nummer 162/2017 vom 08.11.2017 hat der Stadtrat den Bürgermeister zur Aufnahme eines Investitionskredites von bis zu 6.000.000 Euro ermächtigt. Aufgenommen wurde ein Kredit in Höhe von 4.400.000 Euro. Dieser Kredit soll umgeschuldet werden. Gemäß § 45 Absatz 2 Nr. 10 KVG i.V. mit § 5 Absatz1 der Hauptsatzung ist der Stadtrat zuständig. Die Umschuldung ist für die weitere Finanzierung der Investitionen erforderlich.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Umschuldung eines Kredites in Höhe von bis zu 4.400.000 Euro. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. FB1 |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
612100000.692730 612100000.792720 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |