Betreff
COVID-19-Prämien für pädagogische Beschäftigte der Stadtverwaltung Burg
Vorlage
183/2020
Art
Beschlussvorlage

Die Mitgliederversammlung der VKA hat am 12. Mai 2020 die Arbeitgeberrichtlinie zur Honorierung besonderer Belastungen von beschäftigten während der durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) verursachten COVID-19-Pandemie (COVID-19-Prämien-RL) beschlossen.

Im Rahmen der COVID-19-Prämien-Richtlinie können die Mitglieder der VKA übertarifliche Regelungen treffen, die es ihren Mitgliedern ermöglichen, Prämienzahlungen zu leisten, um zusätzliche Belastungen von Beschäftigten während der durch das Corona-Virus verursachten COVID-19-Pandemie zu honorieren.

Der Vorstand des KAV Sachsen-Anhalt e.V. hat die Thematik in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 beraten und einstimmig beschlossen, die Anwendung der COVID-19-Prämien-Richtlinie der VKA für alle Mitglieder des KAV Sachsen-Anhalt e.V. freizugeben. Mit Schreiben vom 16.Juli 2020 hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt eine allgemeine Ausnahme zur Anwendung der COVID-19-Prämien-RL-VKA erlassen.

Die Prämienzahlung kann danach in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020, auch in mehreren Teilbeträgen, bis zu einer Gesamthöhe von 1.500 EUR steuerfrei erfolgen.

Die COVID-19-Prämien-Richtlinie ermöglicht es, zusätzliche Belastungen von Beschäftigten bei der Bekämpfung der Pandemie zu mildern.

Zusätzliche Belastungen können sich insbesondere aus Gesundheitsgefährdungen durch mögliche Ansteckung oder besonders hohem Arbeitsaufkommen in den unterschiedlichsten Bereichen ergeben.

Zusätzliche Belastungen im dargestellten Sinne sind seit dem 16. März 2020 besonders in den Kindereinrichtungen der Stadt Burg aufgetreten. Die körperliche und psychische Belastung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht deutlich über das normale Maß hinaus. Seit vielen Monaten hält diese hohe Belastung an und ein Ende ist aktuell noch nicht absehbar.

Die Zahlung einer Prämie in Höhe von 600 EUR pro Beschäftigten, die während dieser schwierigen Zeit ihren Dienst unter sehr außergewöhnlichen Belastungen verrichtet haben, soll den Beschäftigten aufzeigen, welche hohe Wertschätzung ihr Engagement hervorgerufen hat.

Die finanziellen Mittel stehen im Budget der Personalkosten wegen Ersparnissen durch krankheitsbedingten Ausfall etc. zur Verfügung.

Gemäß § 45 Abs. 5 S.2 Nr.1 KVG LSA ist der Stadtrat zuständig bei der Festsetzung von Entgelten, insofern kein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht.

Hinweis: Die im neuen Tarifvertrag vereinbarte CORONA-Prämie ist eine durch Tarifvertrag normierte Zahlung, die nicht der Zustimmung des Stadtrates obliegt. Sie ist zwar als solche benannt, dient aber tatsächlich dem Ausgleich der „Leermonate“ bis zur Erhöhung der Entgelte in 2021.

 


Der Stadtrat beschließt die Zahlung von je 600 EUR an die pädagogischen Beschäftigten  der Kindereinrichtungen der Stadtverwaltung Burg, die während der Pandemielage im Jahr 2020 tatsächlich ihren Dienst verrichtet haben.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

           ca. 75.000               EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich