hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener
Weges“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 21. August 2020 bis zum 7. September 2020 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt
Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 12. August 2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Das zukünftige Plangebiet
wird über eine öffentliche Verkehrsfläche auf den Flurstücken 153 und 154 in der
Flur 26 der Gemarkung Niegripp an die öffentliche Straße „Feldstraße“
angeschlossen.
Folgende
Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
·
Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes (§ 4 BauNVO)
·
Vereinbarkeit
mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
·
Erarbeitung einer städtebaulich
sinnvollen Planung
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 107
„Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ in der Ortschaft Niegripp fortgeführt. Der Entwurf wird
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die
Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen
wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und
dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: Dezember 2020)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: Dezember 2020)
Anlage 3 –
Umweltbericht einschl. Anlagen 01 – 10 (Stand: Oktober 2020)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ in der Ortschaft Niegripp wird in der Fassung vom Dezember 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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