Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzung/12.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal und Ortschaft Schartau
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
014/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht.

Folgende Zielstellung gab es zu diesem Zeitpunkt:

a)       die Ausweisung einer „Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“ in einem Bereich östlich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).

In der Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:

b)       Ausweisung einer „Sondergebietsfläche Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen Bereich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)

und

c)       Darstellung eines Symbols „Sportplatz“ für die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der Ortschaft Schartau (Änderungsfläche III).

Die 12. Änderung umfasst somit drei Änderungsflächen.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Planentwurf (Stand: Dezember 2020)

Anlage 2 – Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: Dezember 2020)

 


1.         Der als Anlage beiliegende Entwurf wird in der Fassung vom Dezember 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

2.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt

a)       die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich