hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die
Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau
beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt
Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht.
Folgende
Zielstellung gab es zu diesem Zeitpunkt:
a)
die Ausweisung einer „Sondergebietsfläche
für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“ in einem Bereich östlich der Ortslage
Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).
In der
Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der
Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der
Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich
zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:
b) Ausweisung
einer „Sondergebietsfläche Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen
Bereich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)
und
c) Darstellung
eines Symbols „Sportplatz“ für die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der
Ortschaft Schartau (Änderungsfläche III).
Die 12.
Änderung umfasst somit drei Änderungsflächen.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, und Schartau fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der
Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von
einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die
Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: Dezember 2020)
Anlage 2 –
Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: Dezember 2020)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf wird in der Fassung vom Dezember 2020 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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