Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen ergebnis-und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Neben dem eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung einbezogen. Die Stadt Burg befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Haushaltskonsolidierung. Aufgrund der derzeitig besonderen Situation bezüglich der Corona-Pandemie wurde eine Verordnung am 21. Dezember 2020 zur Sicherung der kommunalen Haushaltsaufstellung und Haushaltsdurchführung durch das MI im GVBl. LSA Nr. 50/2020 erlassen (ausgegeben am 23.12.2020). Der § 2 Absatz 1 der Verordnung stellt die Kommune von der Verpflichtung frei ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die in den alten Jahren beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen werden weiter fortgeführt. Um ein positives Ergebnis (Konsolidierungsziel) in den Finanzplanjahren zu erzielen, wurde bereits durch den Stadtrat mit Beschluss 158/2020 ein Prüfauftrag an die Verwaltung für gewisse Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) gegeben, welche im Ergebnis- und Finanzplan ausgewiesen werden. (unter Zeilen 22 und 30)

Für das Haushaltsjahr 2021 weist der Ergebnisplan ordentliche Erträge in Höhe von 41.792.100 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 47.072.200 EUR aus. Es wird demzufolge ein Jahresfehlbetrag  in Höhe von 5.280.100 EUR  erwartet. Gründe hierfür liegen z.B. in den vorsichtig prognostizierten Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer aufgrund der Corona-Pandemie. Die Pandemie wirkt sich auch ausgabenseitig in vielen Bereichen aus.

Sämtliche  Einzahlungen und Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Auch hier übersteigen die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im Finanzplan) weist eine Differenz in Höhe von – 3.048.900 EUR aus. Neben der laufenden Verwaltungstätigkeit werden auch die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Auch hier übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen und somit ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe von 5.655.400 EUR einzuplanen. Die Erforderlichkeit einer weiteren Kreditaufnahme ergibt sich aus den laufenden Investitionen, den im Haushaltjahr 2021 und in den Folgejahren durchzuführenden Investitionen.

Der voraussichtliche Finanzmittelbestand am Ende des Jahres wird mit – 4.237.200 EUR für das Haushaltsjahr 2021 geplant. Mit Fortschreibung des Finanzmittelbestandes zum 31.12.2020 wird deutlich, dass um Engpässe in der Liquidität abpassen zu können, der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 19.500.000 EUR festgesetzt werden muss.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg  für das Haushaltsjahr 2021 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich