Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung,
entsprechend der veranschlagten Haushaltsansätze, die für die Aufgabenerfüllung
notwendigen ergebnis-und finanzrelevanten Aktivitäten umzusetzen. Neben dem
eigentlichen Haushaltsplanjahr wird zusätzlich die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung einbezogen. Die Stadt Burg befindet sich seit dem Jahr 2014 in
der Haushaltskonsolidierung. Aufgrund der derzeitig besonderen Situation
bezüglich der Corona-Pandemie wurde eine Verordnung am 21. Dezember 2020 zur
Sicherung der kommunalen Haushaltsaufstellung und Haushaltsdurchführung durch
das MI im GVBl. LSA Nr. 50/2020 erlassen (ausgegeben am 23.12.2020). Der § 2
Absatz 1 der Verordnung stellt die Kommune von der Verpflichtung frei ein Haushaltskonsolidierungskonzept
aufzustellen. Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die in den
alten Jahren beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen werden weiter fortgeführt.
Um ein positives Ergebnis (Konsolidierungsziel) in den Finanzplanjahren zu
erzielen, wurde bereits durch den Stadtrat mit Beschluss 158/2020 ein
Prüfauftrag an die Verwaltung für gewisse Maßnahmen (Maßnahmenkatalog) gegeben,
welche im Ergebnis- und Finanzplan ausgewiesen werden. (unter Zeilen 22 und 30)
Für das Haushaltsjahr 2021 weist der Ergebnisplan ordentliche Erträge in
Höhe von 41.792.100 EUR und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 47.072.200 EUR
aus. Es wird demzufolge ein Jahresfehlbetrag
in Höhe von 5.280.100 EUR
erwartet. Gründe hierfür liegen z.B. in den vorsichtig prognostizierten
Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Pandemie wirkt sich auch ausgabenseitig in vielen Bereichen aus.
Sämtliche Einzahlungen und
Auszahlungen werden im Finanzplan dargestellt. Auch hier übersteigen die
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 16 im
Finanzplan) weist eine Differenz in Höhe von – 3.048.900 EUR aus. Neben der
laufenden Verwaltungstätigkeit werden auch die Einzahlungen und Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit dargestellt. Auch hier übersteigen die
Auszahlungen die Einzahlungen und somit ist eine neue Kreditaufnahme in Höhe
von 5.655.400 EUR einzuplanen. Die Erforderlichkeit einer weiteren
Kreditaufnahme ergibt sich aus den laufenden Investitionen, den im Haushaltjahr
2021 und in den Folgejahren durchzuführenden Investitionen.
Der voraussichtliche Finanzmittelbestand am Ende des Jahres wird mit –
4.237.200 EUR für das Haushaltsjahr 2021 geplant. Mit Fortschreibung des
Finanzmittelbestandes zum 31.12.2020 wird deutlich, dass um Engpässe in der
Liquidität abpassen zu können, der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf
19.500.000 EUR festgesetzt werden muss.
Anlagen:
Haushaltsplan und
Haushaltssatzung
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan (nebst Anlagen) der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2021 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |