Betreff
Anwendung des Erlasses zur Erleichterung der Aufstellung der Jahresabschlüsse
Vorlage
031/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Einführung der Doppik hat die Kommunen stärker herausgefordert als tatsächlich angenommen. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Die Stadt Burg konnte die Eröffnungsbilanz (EÖB) zum 01.01.2013 im Jahr 2018 zur Prüfung einreichen. Es liegt eine geprüfte Eröffnungsbilanz vor. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Erlasses zur Aufstellung vereinfachter Jahresabschlüsse sind gegeben. Daher ist es möglich, die Jahresabschlüsse bis 2020 in vereinfachter Form und den ersten vollständigen Jahresabschluss 2021 bis zum 30.06.2022 aufstellen zu können. Aus jetziger Sicht wird eingeschätzt, dass die Anwendung des Erlasses nur für die Jahre 2013 und 2014 Anwendung findet, da die noch ausstehenden Jahresabschlüsse 2013-2021 ( 9 Jahre) nicht fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingereicht werden können. Es ist geplant, für das Jahr 2015, den ersten vollständigen Jahresabschluss aufzustellen. Sollten die Jahresabschlüsse der Folgejahre schneller fertiggestellt werden als angenommen, ist es denkbar, den Erlass zur Erleichterung der Aufstellung der Jahresabschlüsse auch auf die Folgejahre auszudehnen. Aus der Anlage 2 kann entnommen werden, wie die Stadt Burg, die Umsetzung der Vereinfachung vorsieht.

 


Anlagen:

Anlage 1-             Erlass vom 15. Oktober 2020

Anlage 2---         Anwendung der Erleichterung und Umsetzungsplan


Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2020 Az.: 32.2-10405/380 (Anlage 1), Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und den Umsetzungsplan.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich