Die Einführung der Doppik hat die Kommunen stärker herausgefordert als
tatsächlich angenommen. Die Aufstellung der Jahresabschlüsse ist mit einem sehr
hohen Aufwand verbunden. Die Stadt Burg konnte die Eröffnungsbilanz (EÖB) zum
01.01.2013 im Jahr 2018 zur Prüfung einreichen. Es liegt eine geprüfte
Eröffnungsbilanz vor. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Erlasses zur
Aufstellung vereinfachter Jahresabschlüsse sind gegeben. Daher ist es möglich,
die Jahresabschlüsse bis 2020 in vereinfachter Form und den ersten
vollständigen Jahresabschluss 2021 bis zum 30.06.2022 aufstellen zu können. Aus
jetziger Sicht wird eingeschätzt, dass die Anwendung des Erlasses nur für die
Jahre 2013 und 2014 Anwendung findet, da die noch ausstehenden Jahresabschlüsse
2013-2021 ( 9 Jahre) nicht fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingereicht werden
können. Es ist geplant, für das Jahr 2015, den ersten vollständigen
Jahresabschluss aufzustellen. Sollten die Jahresabschlüsse der Folgejahre
schneller fertiggestellt werden als angenommen, ist es denkbar, den Erlass zur
Erleichterung der Aufstellung der Jahresabschlüsse auch auf die Folgejahre
auszudehnen. Aus der Anlage 2 kann entnommen werden, wie die Stadt Burg, die
Umsetzung der Vereinfachung vorsieht.
Anlagen:
Anlage 1- Erlass vom 15. Oktober 2020
Anlage 2--- Anwendung der Erleichterung und
Umsetzungsplan
Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2020 Az.: 32.2-10405/380 (Anlage 1), Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse und den Umsetzungsplan.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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x nicht erforderlich |
