Betreff
1. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
Vorlage
039/2021
Art
Beschlussvorlage

Durch den Landkreis Jerichower Land als zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurde darauf hingewiesen, dass die in der Dezembersitzung beschlossene Satzung in § 4 Abs. 3 Satz 2 eine Regelung enthält, die nicht der gesetzlichen Regelung des § 13 Abs. 4 Satz 2 KiFöG entspricht. Da mit der getroffenen Regelung keine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Ermäßigungsregelung beabsichtigt war, ist die beigefügte Satzungsänderung zur Klarstellung und rechtlich eindeutigen Regelung notwendig.


Anlagen:

1. Änderungssatzung

2. Synopse/Lesefassung


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich