Vorlage
184/2015
Art
Beschlussvorlage

Gem.§ 5 Abs. 2a Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG_LSA)

kann für eine Gebührenkalkulation eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Eigenkapitals in Ansatz gebracht werden.

Die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes der Darlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2015.

Die kalkulatorischen Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten (Zusatzkosten), da auf das Anlagekapital keine Zinsen zu zahlen sind. Den Zusatzkosten stehen weder Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen u.a. zu Kalkulationszwecken. Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch im Ergebnisplan.


Anlagen:

Berechnung des Durchschnittszinssatzes 2015


Das Anlagekapital in kostenrechnenden Einrichtungen wird vom 1. Januar 2015 bis 31.Dezember 2015 mit einem Zinssatz von 3,89 % verzinst.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich