Gem.§ 5 Abs. 2a
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG_LSA)
kann für eine Gebührenkalkulation
eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Eigenkapitals in Ansatz gebracht
werden.
Die Ermittlung des
kalkulatorischen Zinssatzes erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen
Zinssatzes der Darlehen der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2015.
Die kalkulatorischen
Zinsen sind eine Form der kalkulatorischen Kosten (Zusatzkosten), da auf das
Anlagekapital keine Zinsen zu zahlen sind. Den Zusatzkosten stehen weder
Auszahlungen noch Aufwendungen gegenüber; sie dienen u.a. zu Kalkulationszwecken.
Aus diesem Grund erfolgt weder eine Veranschlagung im Finanz- noch im
Ergebnisplan.
Anlagen:
Berechnung des
Durchschnittszinssatzes 2015
Das Anlagekapital in
kostenrechnenden Einrichtungen wird vom 1. Januar 2015 bis 31.Dezember 2015 mit
einem Zinssatz von 3,89 % verzinst.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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x nicht erforderlich |
