Betreff
Kreditaufnahme
Vorlage
072/2021
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 45 Abs.2 Nr. 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes-Sachsen-Anhalt i.V. mit der Hauptsatzung der Stadt Burg entscheidet der Stadtrat über eine Kreditaufnahme von mehr als 3.000.000 Euro.

Der im Haushaltsjahr 2020 veranschlagte und genehmigte Kredit in Höhe von 3.015.800 Euro wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen. Es zeichnet sich ab, dass mit Übertragung und Umsetzung von Ermächtigungen aus dem Vorjahr die Aufnahme der erforderlichen Kreditmittel zur Deckung des Investitionsvolumens erforderlich sein wird.

Um eine rechtzeitige Kreditaufnahme, angepasst an den zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Mittelbedarf zu gewährleisten, ist dieser Beschluss erforderlich. Der Bürgermeister hat den Stadtrat im Nachgang über die tatsächlich aufgenommene Summe zu informieren.


Anlagen:


Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zu einer Kreditaufnahme von bis zu 3.015.800 Euro, sofern die Kreditmittel zur Umsetzung erforderlich sind.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

61210000.692730                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich