Der Stadtrat fasste am 5.12.2018 den Beschluss zur Einleitung der
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Burg mit
Beschluss Nr. 134/2018. In einem gut 1,5 jährigen Verfahren mit mehreren
Beteiligungsstufen der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Stadträte über Lenkungsrunden, Bürgerwerkstätten,
Ortschaftswerkstatt und Onlinebefragungen wurde das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Ortschaften wurden hinsichtlich der
Standards einer integrierten Gemeindeentwicklungsplanung in das Konzept
einbezogen. Insofern liegt ein Integriertes Entwicklungskonzept vor, welches
sowohl die Stadtlage als auch die Besonderheiten der einzelnen Ortschaften
aufgreift.
Die Vorstellung des Entwurfes im Stadtrat erfolgte am 27.01.2021. Dem
schloss sich ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Behörden zum
Entwurf mit Schreiben vom 2. Februar 2021 an. Das Konzept wurde parallel
bis 10. März 2021 sowohl in der Stadtverwaltung als auch online auf der Seite
der Stadt Burg der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
In der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ sind alle eingegangen
Stellungnahmen abgebildet und zu einer Gesamtvorlage zusammengefasst. Die
Stellungnahmen wurden ausgewertet und soweit notwendig wurde festgehalten, ob
und welche Änderungen am Konzept sich aus der Stellungnahme ergeben. Um einen
schnellen Überblick zu erhalten, sind die Stellungnahmen, deren Inhalt ein
Änderung des ursprünglichen Dokuments erforderlich macht, farbig im
Inhaltsverzeichnis hervorgehoben.
Aus den Inhalten der Stellungnahmen ergibt sich nur vereinzelt die
Erforderlichkeit, einen Einzelbeschluss zu den Stellungnahmen zu fassen. Es
handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Klarstellungen oder Ergänzungen.
Teilweise ist die Maßstäblichkeit der Planung eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes auch nicht geeignet, die aufgezeigten Probleme zu
lösen. Hinsichtlich des Inhaltes soll jedoch ein besonderes Augenmerk auf die
folgenden Einzelstellungnahmen gelenkt werden.
BUND, Seite 9
Der BUND fordert die Stadt auf, leere Kleingärten schnellstmöglich in den
Ausgangszustand zu versetzen und als Naturraum vollumfänglich zur Verfügung zu
stellen. Die Stadt verweist hier aber auf das Kleingartenentwicklungskonzept,
welches die Folgennutzung einzeln spartenbezogen wertet. Hier wird dem
Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.
Friedhof St. Petri – Burg, Seite 15
Der Friedhofsausschuss stellt eine Reihe von geplanten Maßnahmen dar.
Diese sind jedoch so feinmaschig, dass sie den Maßstab der Planung
unterschreiten. Es erfolgt deshalb eine Übernahme in die Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht, die ergänzend zum ISEK aufzustellen ist. Ein
Einzelbeschluss ist nicht erforderlich.
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft,
S. 19
Das LHW benennt einige bedeutende Maßnahmen in der Stadt Burg, diese
werden nachrichtlich in das Konzept übernommen. Als nachrichtliche Übernahme
bedürfen Sie keiner Abstimmung.
Landesstraßenbaubehörde, S. 24
Infolge der geplanten Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem
Landesradwegeplan werden Flächen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und
Landschaft benötigt. Dieses Handlungsfeld ist noch nicht explizit im ISEK
benannt und wird neu aufgeführt. Als neues Handlungsfeld der Stadt bedarf
dies einen Einzelbeschluss.
Bürgerinitiative gegen den
Polderbau Schartau-Blumenthal, S. 39
Die BI macht auf ihr Interesse aufmerksam. Die Planung der
Hochwasserschutzanlagen läuft jedoch außerhalb der kommunalen
Stadtentwicklungsprozesse im übergeordneten Planungsverfahren und können
innerhalb des ISEK nur nachrichtlich aufgeführt werden. Als Inhalt einer
nachrichtlichen Übernahme bedarf es keiner Abstimmung.
Gisela Rau, S. 40
Gisela Rau weist auf die Notwendigkeit hin, auch in den Randbereichen der
Stadt für Fußgänger Sitzgelegenheiten vorzusehen. Entsprechend wird das
Handlungsfeld in Kapitel 8.1 ergänzt. Als ergänztes Handlungsfeld der Stadt
bedarf dies einen Einzelbeschluss.
Sabine Richter, S. 41
Sabine Richter bemängelt die oftmals fehlende Verschattung auf den
Spielplätzen und deren grundsätzliche Anpassungsnotwendigkeit gerade für
Hitzeperioden. Das Handlungsfeld Klimaanpassungmaßnahmen wird um Plätze
ergänzt, es bedarf eines Einzelbeschlusses.
Helga und Günther Kücke, S. 43
Helga und Günther Kücke beschreiben, dass die Zufahrt zu den
beschriebenen Grundstücken Kleine Vossenbreite von der Sandschelle aus als
öffentliche Zufahrt dargestellt werden muss. Für diese Darstellung müsste es
sich um eine öffentlich gewidmete Fläche handeln. Dies ist jedoch nicht der
Fall. Das Flurstück befindet sich zwar im Eigentum der Stadt Burg und kann als
Zufahrt genutzt werden. Die Eigenschaft einer öffentlichen Erschließung erfüllt
dieser Sachverhalt jedoch nicht. Eine Anpassung der Darstellung kann deshalb
nicht erfolgen. Hier wird dem Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es
erfolgt ein Einzelbeschluss.
Gabriele und Andreas Pichotka, S. 48
Gabriele und Andreas Pichotka weisen auf den baulich und funktionell
unzureichenden Zustand der Grünstraße hin. Die Grünstraße ist bereits
Bestandteil der städtischen Investitionsplanung. Die detaillierte Ausgestaltung
der Straße kann aufgrund der Maßstäblichkeit nicht Bestandteil des ISEK
Prozesses sein. Im Rahmen der gesamtstädtischen Planung wären jedoch die
Funktionalität einer Straße im Gesamtverkehrssystem zu hinterfragen. Die Themen
Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung sind bereits Bestandteil der
Zielsetzung. Eine Einzelabstimmung ist nicht erforderlich.
AWO, S. 65
Die AWO kritisiert aus Sicht des Quartiersprojektes zum einen die
fehlende sozialplanerische Ausrichtung des Konzeptes und zum anderen die
unzureichende planerische Berücksichtigung des Bereiches Nord. Hinsichtlich
Inhalt und Methodik kann sich das Konzept jedoch nur an den bundes- und
landesspezifischen Leitfäden orientieren. Der Bereich Nord ist aufgrund der
demografischen, baulichen und infrastrukturellen Situation in Diskussion mit
dem begleitenden Gremium der Lenkungsrunde als Stadtteil unter besonderer
Beobachtung deklariert. Die allgemein geltenden Ziele der Stadtentwicklung
gelten natürlich auch für den Bereich Nord, die Notwendigkeit Nord gegenwärtig
als Quartier mit prioritären Handlungsbedarf auszuweisen, ergibt sich in der
gesamtstädtischen Perspektive jedoch nicht. Hier wird dem Inhalt der
Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.
Landkreis Jerichower Land, S. 69
Im Wesentlichen handelt es sich bei den eingebrachten Inhalten um
nachrichtliche Übernahmen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des digitalen
Rathauses wird das bestehende Handlungsfeld auf die geltende Norm erweitert.
Diese Veränderung des Handlungsfeldes bedarf keines Einzelbeschlusses, da sie
als Norm per se anzuwenden ist.
Der Landkreis beschreibt den Zustand der Straße Bergmühle (Gütter) als
stark schadhaft und schlägt eine Aufnahme der Straße als Handlungsbedarf vor.
Diesem folgt die Stadt. Diese
Veränderung des Handlungsfeldes bedarf des Einzelbeschlusses.
Der Landkreis sieht keinen Handlungsbedarf für weitere verkehrsregelnde
Maßnahmen in der OD Reesen (B1). Aufgrund der Belastung der Wohn- und
Lebensqualität hält die Stadt jedoch an der Zielstellung fest. Hier wird dem
Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.
Anlagen: Abwägung
der Stellungnahmen
Abwägungsempfehlung
- Der Stadtrat nimmt die zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 mit Gemeindeentwicklungskonzept eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, welche in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ dieses Beschlusses dargestellt sind, zur Kenntnis.
- Der Stadtrat stimmt der in der Anlage „Abwägungsempfehlung“ dieses Beschlusses zu den einzelnen Stellungnahmen gefassten Abwägungsentscheidungen zu.
Finanzielle Auswirkungen?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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