Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Burg 2030 / Gemeindeentwicklungskonzept, Fortschreibung, Beschluss über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen
Vorlage
087/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat fasste am 5.12.2018 den Beschluss zur Einleitung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Burg mit Beschluss Nr. 134/2018. In einem gut 1,5 jährigen Verfahren mit mehreren Beteiligungsstufen der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadträte über Lenkungsrunden, Bürgerwerkstätten, Ortschaftswerkstatt und Onlinebefragungen wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Ortschaften wurden hinsichtlich der Standards einer integrierten Gemeindeentwicklungsplanung in das Konzept einbezogen. Insofern liegt ein Integriertes Entwicklungskonzept vor, welches sowohl die Stadtlage als auch die Besonderheiten der einzelnen Ortschaften aufgreift.

Die Vorstellung des Entwurfes im Stadtrat erfolgte am 27.01.2021. Dem schloss sich ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf mit Schreiben vom 2. Februar 2021 an. Das Konzept wurde parallel bis 10. März 2021 sowohl in der Stadtverwaltung als auch online auf der Seite der Stadt Burg der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. 

In der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ sind alle eingegangen Stellungnahmen abgebildet und zu einer Gesamtvorlage zusammengefasst. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und soweit notwendig wurde festgehalten, ob und welche Änderungen am Konzept sich aus der Stellungnahme ergeben. Um einen schnellen Überblick zu erhalten, sind die Stellungnahmen, deren Inhalt ein Änderung des ursprünglichen Dokuments erforderlich macht, farbig im Inhaltsverzeichnis hervorgehoben.

Aus den Inhalten der Stellungnahmen ergibt sich nur vereinzelt die Erforderlichkeit, einen Einzelbeschluss zu den Stellungnahmen zu fassen. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Klarstellungen oder Ergänzungen. Teilweise ist die Maßstäblichkeit der Planung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes auch nicht geeignet, die aufgezeigten Probleme zu lösen. Hinsichtlich des Inhaltes soll jedoch ein besonderes Augenmerk auf die folgenden Einzelstellungnahmen gelenkt werden. 

BUND, Seite 9

Der BUND fordert die Stadt auf, leere Kleingärten schnellstmöglich in den Ausgangszustand zu versetzen und als Naturraum vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Die Stadt verweist hier aber auf das Kleingartenentwicklungskonzept, welches die Folgennutzung einzeln spartenbezogen wertet. Hier wird dem Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.

Friedhof St. Petri – Burg, Seite 15

Der Friedhofsausschuss stellt eine Reihe von geplanten Maßnahmen dar. Diese sind jedoch so feinmaschig, dass sie den Maßstab der Planung unterschreiten. Es erfolgt deshalb eine Übernahme in die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht, die ergänzend zum ISEK aufzustellen ist. Ein Einzelbeschluss ist nicht erforderlich.

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, S. 19

Das LHW benennt einige bedeutende Maßnahmen in der Stadt Burg, diese werden nachrichtlich in das Konzept übernommen. Als nachrichtliche Übernahme bedürfen Sie keiner Abstimmung.

Landesstraßenbaubehörde, S. 24

Infolge der geplanten Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem Landesradwegeplan werden Flächen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft benötigt. Dieses Handlungsfeld ist noch nicht explizit im ISEK benannt und wird neu aufgeführt. Als neues Handlungsfeld der Stadt bedarf dies einen Einzelbeschluss.

Bürgerinitiative gegen den Polderbau Schartau-Blumenthal, S. 39

Die BI macht auf ihr Interesse aufmerksam. Die Planung der Hochwasserschutzanlagen läuft jedoch außerhalb der kommunalen Stadtentwicklungsprozesse im übergeordneten Planungsverfahren und können innerhalb des ISEK nur nachrichtlich aufgeführt werden. Als Inhalt einer nachrichtlichen Übernahme bedarf es keiner Abstimmung.

Gisela Rau, S. 40

Gisela Rau weist auf die Notwendigkeit hin, auch in den Randbereichen der Stadt für Fußgänger Sitzgelegenheiten vorzusehen. Entsprechend wird das Handlungsfeld in Kapitel 8.1 ergänzt. Als ergänztes Handlungsfeld der Stadt bedarf dies einen Einzelbeschluss.

Sabine Richter, S. 41

Sabine Richter bemängelt die oftmals fehlende Verschattung auf den Spielplätzen und deren grundsätzliche Anpassungsnotwendigkeit gerade für Hitzeperioden. Das Handlungsfeld Klimaanpassungmaßnahmen wird um Plätze ergänzt, es bedarf eines Einzelbeschlusses.

Helga und Günther Kücke, S. 43

Helga und Günther Kücke beschreiben, dass die Zufahrt zu den beschriebenen Grundstücken Kleine Vossenbreite von der Sandschelle aus als öffentliche Zufahrt dargestellt werden muss. Für diese Darstellung müsste es sich um eine öffentlich gewidmete Fläche handeln. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Flurstück befindet sich zwar im Eigentum der Stadt Burg und kann als Zufahrt genutzt werden. Die Eigenschaft einer öffentlichen Erschließung erfüllt dieser Sachverhalt jedoch nicht. Eine Anpassung der Darstellung kann deshalb nicht erfolgen. Hier wird dem Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.

 

Gabriele und Andreas Pichotka, S. 48

Gabriele und Andreas Pichotka weisen auf den baulich und funktionell unzureichenden Zustand der Grünstraße hin. Die Grünstraße ist bereits Bestandteil der städtischen Investitionsplanung. Die detaillierte Ausgestaltung der Straße kann aufgrund der Maßstäblichkeit nicht Bestandteil des ISEK Prozesses sein. Im Rahmen der gesamtstädtischen Planung wären jedoch die Funktionalität einer Straße im Gesamtverkehrssystem zu hinterfragen. Die Themen Barrierefreiheit und Verkehrsberuhigung sind bereits Bestandteil der Zielsetzung. Eine Einzelabstimmung ist nicht erforderlich.

AWO, S. 65

Die AWO kritisiert aus Sicht des Quartiersprojektes zum einen die fehlende sozialplanerische Ausrichtung des Konzeptes und zum anderen die unzureichende planerische Berücksichtigung des Bereiches Nord. Hinsichtlich Inhalt und Methodik kann sich das Konzept jedoch nur an den bundes- und landesspezifischen Leitfäden orientieren. Der Bereich Nord ist aufgrund der demografischen, baulichen und infrastrukturellen Situation in Diskussion mit dem begleitenden Gremium der Lenkungsrunde als Stadtteil unter besonderer Beobachtung deklariert. Die allgemein geltenden Ziele der Stadtentwicklung gelten natürlich auch für den Bereich Nord, die Notwendigkeit Nord gegenwärtig als Quartier mit prioritären Handlungsbedarf auszuweisen, ergibt sich in der gesamtstädtischen Perspektive jedoch nicht. Hier wird dem Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.

Landkreis Jerichower Land, S. 69

Im Wesentlichen handelt es sich bei den eingebrachten Inhalten um nachrichtliche Übernahmen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des digitalen Rathauses wird das bestehende Handlungsfeld auf die geltende Norm erweitert. Diese Veränderung des Handlungsfeldes bedarf keines Einzelbeschlusses, da sie als Norm per se anzuwenden ist.

Der Landkreis beschreibt den Zustand der Straße Bergmühle (Gütter) als stark schadhaft und schlägt eine Aufnahme der Straße als Handlungsbedarf vor. Diesem folgt die Stadt.  Diese Veränderung des Handlungsfeldes bedarf des Einzelbeschlusses.

Der Landkreis sieht keinen Handlungsbedarf für weitere verkehrsregelnde Maßnahmen in der OD Reesen (B1). Aufgrund der Belastung der Wohn- und Lebensqualität hält die Stadt jedoch an der Zielstellung fest. Hier wird dem Inhalt der Stellungnahme nicht entsprochen, es erfolgt ein Einzelbeschluss.

 


Anlagen:              Abwägung der Stellungnahmen

                               Abwägungsempfehlung


  1. Der Stadtrat nimmt die zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 mit Gemeindeentwicklungskonzept eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, welche in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen“ dieses Beschlusses dargestellt sind, zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat stimmt der in der Anlage „Abwägungsempfehlung“ dieses Beschlusses zu den einzelnen Stellungnahmen gefassten Abwägungsentscheidungen zu.


Finanzielle Auswirkungen?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich